Leitlinien zur Verwendung von Videoprodukten
Vielen Dank, dass Sie sich für EZVIZ-Produkte entschieden haben.
Technologie wirkt sich auf jeden Aspekt unseres Lebens aus. Als Hightech-Unternehmen sind wir uns zunehmend
der Rolle bewusst, die Technologie bei der Steigerung der Unternehmenseffizienz und der Lebensqualität spielt,
wissen aber auch um die Schäden, die mit ihrem unsachgemäßen Gebrauch einhergehen können. Videoprodukte
beispielsweise sind in der Lage, echte, vollständige und klare Bilder aufzuzeichnen. Dies ist sehr wertvoll für den
Rückblick und die Bewahrung von Echtzeit-Fakten. Es kann aber auch zur Verletzung der berechtigten Rechte und
Interessen Dritter kommen, wenn Videodaten missbräuchlich verbreitet, genutzt und/oder verarbeitet werden.
Mit der Philosophie „Technologie für das Gute nutzen" fordert EZVIZ, dass jeder Endnutzer von Videotechnik und
Videoprodukten alle geltenden Gesetze und Vorschriften sowie ethische Normen einhält, um gemeinsam eine
bessere Gemeinschaft zu schaffen. Lesen Sie die folgenden Leitlinien bitte sorgfältig durch:
1. Jeder Mensch hat eine berechtigte Erwartung hinsichtlich der Privatsphäre. Die Installation von Videoprodukten
sollte nicht im Widerspruch zu dieser berechtigten Erwartung stehen. Daher muss ein angemessener und
wirkungsvoller Warnhinweis angebracht werden, der den Überwachungsbereich kenntlich macht, wenn
Videoprodukte in öffentlichen Bereichen installiert werden. Bei der Installation von Videoprodukten in
nichtöffentlichen Bereichen sind die Rechte und Interessen Dritter zu berücksichtigen, indem beispielsweise
Videoprodukte erst nach Einholung der Zustimmung von Betroffenen installiert werden und auf die Installation
verborgener Videoprodukte verzichtet wird.
2. Der Zweck von Videoprodukten besteht darin, reale Aktivitäten innerhalb eines bestimmten Zeitraums, an
einem bestimmten Ort und unter bestimmten Umständen aufzuzeichnen. Daher muss jeder Nutzer zunächst
in angemessener Weise seine eigenen Rechte in diesem speziellen Bereich bestimmen, um die Verletzung von
Rechten Dritter in Bezug auf ihr Bild, ihre Privatsphäre oder andere legitime Rechte zu vermeiden.
3. Während der Nutzung von Videoprodukten werden weiterhin Videobilddaten von realen Szenen erzeugt,
einschließlich einer großen Menge biologischer Daten (z. B. Gesichtsbilder), und diese Daten können
weiterverwendet oder weiterverarbeitet werden. Die Videoprodukte können hinsichtlich der Verwendung der Daten
aus den aufgenommenen Bildern nicht zwischen gut und schlecht unterscheiden. Das Ergebnis der Datennutzung
hängt von der Methode und dem Verwendungszweck der Datenverantwortlichen ab. Daher müssen die
Datenverantwortlichen nicht nur alle geltenden Gesetze und Vorschriften sowie andere normative Anforderungen
einhalten, sondern auch internationale Normen, die gesellschaftliche Moral, die guten Sitten, gängige Praktiken
und andere nicht obligatorische Anforderungen respektieren und die Privatsphäre, das Recht am eigenen Bild und
andere Rechte und Interessen des Einzelnen achten.
4. Bei der Verarbeitung von Videodaten, die kontinuierlich von Videoprodukten erzeugt werden, sind die Rechte,
Werte und sonstigen Anforderungen der Betroffenen stets zu berücksichtigen. In dieser Hinsicht sind die Produkt-
und die Datensicherheit äußerst wichtig. Daher muss jeder Endnutzer und jeder Datenverantwortliche alle
angemessenen und notwendigen Maßnahmen ergreifen, um die Datensicherheit zu gewährleisten und Datenlecks
sowie die unzulässige Offenlegung und missbräuchliche Verwendung dieser Daten zu vermeiden, indem er
beispielsweise eine Zugangskontrolle einrichtet, eine geeignete Netzwerkumgebung (Internet oder Intranet) wählt,
an die die Videoprodukte angeschlossen werden, und die Sicherheit des Netzwerks gewährleistet und ständig
optimiert.
5. Videoprodukte haben weltweit in hohem Maße zur Verbesserung der gesellschaftlichen Sicherheit beigetragen,
und wir glauben, dass diese Produkte auch in weiteren Bereichen des sozialen Lebens eine aktive Rolle
spielen werden. Ein gegen die Menschenrechte verstoßender oder in kriminellen Handlungen resultierender
Missbrauch von Videoprodukten widerspricht der ursprünglichen Absicht der technologischen Innovation
und Produktentwicklung. Daher muss jeder Nutzer ein Verfahren zur Bewertung und Nachverfolgung seiner
Verwendung des Produktes einrichten, um sicherzustellen, dass jedes Produkt ordnungsgemäß, angemessen und
mit gutem Willen verwendet wird.
10