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CADmicopter Qcclassic Bedienungsanleitung Seite 22

Inhaltsverzeichnis

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Rechtliches
Musterantrag
Erklärung zur Einhaltung der Vorschriften des Datenschutzes
(Antrag kann nur bei Unterzeichnung der Erklärung bearbeitet werden)
Hiermit erkläre ich, dass durch die beantragte Nutzung des Luftraums datenschutzrechtliche Bestimmungen nicht verletzt
werden. Die beantragte Nutzung dient nicht der gezielten Beobachtung und/oder Aufzeichnung von Personen bzw. es
liegt eine schriftliche Einwilligung der betreffenden Personen vor.
Ort, Datum, Unterschrift (bei Firmen des/der Vertretungsberechtigten)
Angaben zu den Steuerern (nur bei Firmen)
Die nachfolgend aufgeführten Personen bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass sie damit einverstanden sind, in eine zu
erteilende Aufstiegserlaubnis für unbemannte Luftfahrtsysteme als berechtigte Steuerer aufgenommen zu werden. Den
unterzeichnenden Personen ist bekannt, dass sie von einer der umseitig genannten Firma erteilten Aufstiegserlaubnis erst
Gebrauch machen dürfen, wenn sie den Erlaubnisbescheid mit allen Auflagen und Festlegungen zur Kenntnis genommen
haben. Den Unterzeichnenden ist weiterhin bekannt, dass sie neben dem Vertretungsberechtigten der Firma auch persön-
lich für die Einhaltung der Auflagen und Beschränkungen der Erlaubnis verantwortlich sind und ggf. auch straf- und ord-
nungswidrigkeitenrechtlich belangt werden können, sofern sie den luftrechtlichen Bestimmungen zuwiderhandeln. Die
Unterzeichnenden geben zugleich die obige Erklärung zur Einhaltung der Vorschriften des Datenschutzes ab.
Name, Vorname
Geburtsdatum, -ort
Hinweise zum Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen:
1. Der Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen (das sind unbemannte Luftfahrtgeräte, die nicht ausschließlich zum
Zweck des Sports oder der Freizeitgestaltung eingesetzt werden) bedarf gemäß § 16 Abs. 1 Nr. 7 Luftverkehrs-
Ordnung (LuftVO) einer Erlaubnis durch die örtlich zuständige Landesluftfahrtbehörde. Für Bayern kann für unbemann-
te Luftfahrtgeräte bis 5 kg Gesamtmasse ohne Verbrennungsmotor, die in Sichtweite des Steuerers betrieben
werden, eine mit Auflagen verbundene Allgemeinerlaubnis erteilt werden, die Sie mit diesem Formular beantragen
können. Die Erlaubnis wird in Anlehnung an den Musterbescheid der Länder in Anhang 1 der durch das Bundesminis-
terium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am 28.06.2012 in den Nachrichten für Luftfahrer veröffentlichten Ge-
meinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von unbemannten
Luftfahrtsystemen gemäß § 16 Abs. 1 Nummer 7 Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) (NfL I 161/12) erteilt.
2. Die Allgemeinerlaubnis wird aufgrund einer Verwaltungsvereinbarung zwischen den bayerischen Luftämtern von dem
Luftamt, in dem der Antragsteller seinen Wohn- oder Firmensitz hat, für den gesamten Bereich des Freistaates Bayern
erteilt. Sofern Sie Ihren Wohn- oder Firmensitz in den Regierungsbezirken Oberfranken, Mittelfranken, Unterfranken
oder Oberpfalz haben, stellen Sie den Antrag bitte mit diesem Formular bei der Regierung von Mittelfranken - Luftamt
Nordbayern -. Sofern Sie Ihren Wohn- oder Firmensitz in den Regierungsbezirken Oberbayern, Niederbayern oder
Schwaben haben, stellen Sie den Antrag bitte bei der Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern, Maximilian-
straße 39, 80538 München. Liegt Ihr Wohn- oder Firmensitz außerhalb von Bayern, können Sie den Antrag bei dem
bayerischen Luftamt Ihrer Wahl stellen. Eine von einer anderen deutschen Landesluftfahrtbehörde nach den o. g.
Grundsätzen erteilte Allgemeinerlaubnis kann auf Antrag anerkannt werden.
3. Für den Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen über 5 kg Gesamtmasse oder mit Verbrennungsmotor oder au-
ßerhalb der Sichtweite des Steuerers kann keine Allgemeinerlaubnis erteilt werden. Ist der Betrieb solcher Systeme
beabsichtigt, kann eine Einzelerlaubnis bei dem für den Aufstiegsort örtlich zuständigen Luftamt formlos beantragt
werden. Hierbei sind neben den Angaben zu dem System und zur Person/zur Firma des Antragstellers auch Angaben
zur Örtlichkeit (Darstellung von Aufstiegsort und zu überfliegendem Bereich auf einem Lageplan bzw. Luftbild) und zu
Tag und Dauer des Aufstieges zu machen. Benötigt wird in diesem Fall auch eine schriftliche Zustimmungserklärung
des Eigentümers oder sonstigen Nutzungsberechtigten des Grundstücks, von dem aus der Aufstieg erfolgen soll und
ggf. weitere Unterlagen, die Ihnen nach Antragseingang mitgeteilt werden.
4. Die Allgemeinerlaubnis wird befristet für zwei Jahre erteilt. Die Anerkennung einer von einer anderen deutschen Luft-
fahrtbehörde erteilten Erlaubnis gilt für den Zeitraum, für den diese Erlaubnis befristet wurde. Für die Erteilung der All-
gemeinerlaubnis wird derzeit in Bayern eine Gebühr von 120,00 EUR, für die Anerkennung eine Gebühr in Höhe von
60,00 EUR erhoben.
www.cadmicopter.de
Privatanschrift
Unterschrift
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