3. Das Schneidmesser ist abgestumpft. Das Schneidmesser ist zu schärfen, bzw. auszutauschen
5.5. Zator
Sollte der Gerätemotor blockiert werden, bzw. geht trotz laufenden Motors kein verarbeitetes Fleisch aus dem Fleischwolf
durch die Lochscheibe heraus (z.B. aufgrund einer Verstopfung durch Knochen oder andere Produkte), ist das Gerät unverzüglich
auszuschalten.
• Es ist untersagt, das Gerät erneut einzuschalten.
Den Umschalter in die Position REVERSE – Rückwärtsgang drehen, um Knochen oder andere zu Verstopfungen führenden Pro-
dukte zu entfernen, Das Gerät reinigen (S. „Reinigung des Geräts" Pkt. 6
6. REINIGUNG UND WARTUNG
6.1. Demontage
Es ist unbedingt sicherzustellen, dass der Gerätemotor komplett zum Stillstand gekommen ist. Daraufhin ist der Fleischwolf von
der Stromversorgungsleitung abzuschalten.
Der Verschluss hat 3 Laschen zum einfachen Abschrauben. Wurde der Verschluss zu fest angedreht, benutzten Sie beim erneuten
Ausdrehen ein weiches Tuch, das direkt auf den Verschluss aufzusetzen ist. Dies sollte das Ausdrehen bedeutend vereinfachen.
Den Blockade-Knebelgriff herausschrauben und das Wendelgehäuse (samt der Lochscheibe, dem Schneidmesser und der Wen-
del) entfernen. Anschließend das Wendelgehäuse mit der Öffnung nach unten gerichtet aufstellen, damit die Lochscheibe, das
Schneidmesser und die Wendel leicht demontiert werden können.
6.2. Reinigung
Fleisch und andere zurückgebliebene Produkte entfernen.
Alle Bestandteile des Fleischwolfs im warmen Wasser mit Geschirrspülmittel reinigen.
• Bleichmittellösungen mit Chloranteil können unter Umständen zur Verfärbung von Aluminiumoberflächen führen.
• Es ist strengst untersagt, das Gehäuse komplett in Wasser einzutauchen. Dieses Element ist ausschließlich mit einem feuchten
Lappen abzuwischen.
• Verdünnungsmittel und benzinbeinhaltende Stoffe können die Geräteoberfläche beschädigen oder zum Entstehen von Ver-
färbungen beitragen.
Die einzelnen Elemente (h~k) können nach Reinigung und dem Abtrocknen des Geräts mit einem geringen Anteil von Speiseöl
abgedeckt werden. Dies garantiert eine angemessene Schmierung des Fleischwolfs.
7. ENTSORGUNG VON ALTGERÄTEN
Diese Informationen beziehen sich auf eine ordnungsgemäße Vorgehensweise mit verbrauchten elektrischen und
elektronischen Geräten.
• Altes, verbrauchtes Equipment sollte im Geschäft, wo das neue Gerät gekauft wird, zurückgelassen werden. Jedes
Geschäft ist dazu rechtlich verpflichtet, das alte Gerät kostenlos entgegenzunehmen, soweit ein neues Gerät derselben Art
und in derselben Menge gekauft wird. Der Käufer ist lediglich dazu verpflichtet, das alte Gerät auf eigene Kosten zum Geschäft
zu bringen.
• Bringen Sie gebrauchte Geräte zur Sammelstelle. Informationen über den nächstgelegenen Standort finden Sie auf der
Website der Gemeinde.
• Verlassen Sie das Gerät an der Servicestelle. Ist die Reparatur des Gerätes aus technischen Gründen unrentabel oder
unmöglich, ist die Servicestelle verpflichtet, das Gerät kostenlos abzunehmen.
• Geben Sie gebrauchte Geräte zurück, ohne das Haus zu verlassen. Wenn Sie keine Zeit oder Gelegenheit haben, Ihre
Geräte zur Sammelstelle zu transportieren, können Sie die Dienste von Fachfirmen in Anspruch nehmen.
Achtung! Verbrauchte Geräte dürfen nicht zusammen mit anderen Abfällen entsorgt werden.
Dafür drohen hohe Geldstrafen.
Das am Gerät angebrachte oder in den Geräteunterlagen auftretende Symbol bedeutet, dass nach dem Ablauf der Nut-
zungsdauer das Gerät nicht in den Hausabfall gehört. Aus diesem Grund muss es an einen Ort gebracht werden, wo es
vorschriftsmäßig deponiert oder wiederverwertet wird
8. GARANTIE
Unter Haftung des Herstellers versteht man die Garantie- und Gewährleistungshaftung.
Die Schäden, die infolge von Verkalkung entstanden sind, unterliegen keiner Garantie. Keinem Garantiewechsel unterliegen
folgende Elemente: Glühbirnen, Gummielemente, die durch Wasserstein beschädigte Heizelemente, Schrauben und Elemente,
die naturgemäß abgenutzt werden z.B.: Brenner, Gummidichtungen und jegliche mechanisch beschädigten Elemente. Auch be-
schädigte Baukomponenten durch unsachgemäßen Gebrauch. Der Garantieverlust tritt automatisch ein, wenn das Garantiesiegel
gebrochen oder die Reparatur selbst durchgeführt wird.
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