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VEGA VEGASOURCE 81 Betriebsanleitung Seite 45

Strahlenschutzbehälter
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Der Strahlenschutzbehäl-
ter kann nicht in Position
"AUS" geschaltet werden
Die Strahlenquelle befin-
det sich nicht mehr im
Strahlenschutzbehälter
Meldung an die zuständi-
ge Behörde
VEGASOURCE 81 • Strahlenschutzbehälter
Ein Notfall liegt vor, wenn sich ein radioaktives Präparat nicht mehr
im Strahlenschutzbehälter befindet, wenn der Strahlenschutzbehälter
nicht mehr in die Position "AUS" geschaltet werden kann oder wenn
am Strahlenschutzbehälter eine erhöhte Ortsdosisleistung detektiert
wurde.
Das Vorgehen dient zum Schutz der betroffenen Personen bis zum
Eintreffen des zuständigen Strahlenschutzbeauftragten, welcher
weitere Maßnahmen anordnen kann.
Die mit der Aufsicht der Strahlenquelle beauftragte Person (d. h.
die vom Anlagenbetreiber benannte, autorisierte Person) ist für die
Einhaltung dieses Vorgehens verantwortlich.
Bestimmen Sie den gefährdeten Bereich vor Ort durch Ausmes-
sen der Ortsdosisleistung in µSv/h
Schranken Sie den betroffenen Bereich mit gelbem Markierungs-
band oder mit einem Seil weiträumig ab und kennzeichnen Sie ihn
durch das Anbringen des internationalen Strahlenwarnsymbols
In diesem Fall muss der Strahlenschutzbehälter demontiert werden.
Der Strahlenschutzbeauftragte muss den Ausbau anordnen.
Richten Sie den Strahlenaustrittskanal auf eine dicke Wand (z. B.
aus Stahl oder Blei) oder montieren Sie einen Blindflansch vor den
Strahlenaustrittskanal.
Personen dürfen sich nur hinter dem Strahlenschutzbehälter befin-
den. Halten Sie sich niemals vor dem Strahlenaustrittskanal (Flansch
bzw. Montagefläche des VEGASOURCE 81) auf.
Die Transportöse am Gehäuse erleichtert die sichere Handhabung.
In diesem Fall muss die Strahlenquelle an einem anderen Ort sicher
verwahrt oder eine zusätzliche Abschirmung angebracht werden.
Die Strahlenquelle darf nur mit einer Zange oder einem Greifer
möglichst gut abgeschirmt transportiert werden und muss so weit wie
möglich vom Körper entfernt gehalten werden.
Die für den Transport benötigte Zeit sollte durch vorheriges Auspro-
bieren und Trainieren ohne Strahlenquelle abgeschätzt und optimiert
werden.
Leiten Sie alle erforderlichen Mitteilungen unverzüglich an die
zuständigen örtlichen und nationalen Behörden weiter
Nach gründlicher Untersuchung des Zustandes vor Ort muss sich
der zuständige Strahlenschutzbeauftragte zusammen mit der
örtlichen Behörde auf eine geeignete Behebungsmaßnahme für
das vorliegende Problem verständigen
Hinweis:
Nationale Regelungen können abweichende Vorgehensweisen und
Meldepflichten vorschreiben.
7 Instandhalten und Störungen beseitigen
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