m ACHTUNG:
Der Mäher darf nicht auf Kies/Steinen in Betrieb ge-
nommen werden.
m HINWEIS:
Definieren Sie und erstellen Sie eine Skizze des Arbeits-
bereiches, bevor Sie mit dem Verlegen des Begrenzungs-
drahtes (11) beginnen.
m HINWEIS:
Die max. zulässige Länge für den Begrenzungsdraht (11)
beträgt 300 m.
• Der Abstand vom Begrenzungsdraht (11) zur Außen-
kante muss 30 cm betragen (Abbildung 6).
• Ein Abstand von 8 cm zwischen dem Begrenzungs-
draht (11) ist ausreichend, wenn alle der folgenden
Punkte zutreffen (Abbildung 7):
- die Begrenzungsfläche ist überfahrbar (z.B. Fußweg,
Auffahrt o.ä.).
- die Begrenzungsfläche ist auf dem gleichen Niveau
wie die Mähfläche.
- auf der Begrenzungsfläche befinden sich keine he-
rausstehenden oder spitzen Teile, die mit dem Mä-
her oder den Messern in Berührung kommen können
und diese(n) beschädigen.
- auf der Begrenzungsfläche befinden sich keine
Pflanzen, die nicht gemäht werden sollen.
• Der Begrenzungsdraht (11) kann vergraben, oder mit
Hilfe der mitgelieferten Drahtstifte (12) fixiert werden.
• Beim Verlegen des Begrenzungsdrahtes (11) muss der
Winkel in Ecken immer >90° sein (siehe Abbildung
8+9).
• Der Mähroboter (1) findet in Bereiche/Passagen mit
Verjüngungen / einer Breite von ≥ 0,8 m (Abbildung 10).
• Die Mindestbreite der Mähfläche beträgt 0,8 m (Abbil-
dung 10).
• Die maximal mögliche Steigung beträgt 35% (20°).
m ACHTUNG
Um Unfälle und/oder Schäden an Personen oder am
Produkt zu vermeiden, ist es verboten, das Produkt auf
steilerem Gelände zu betreiben.
Wie Sie die Steigung ermitteln, können Sie der Abbil-
dung 11 entnehmen.
m HINWEIS:
Die Abgrenzung von Steigungen/Böschungen ent-
nehmen Sie Punkt 8.3.3.
m ACHTUNG!
Wenn Sie beabsichtigen im Arbeitsbereich einen
Vertikutierer zu verwenden, ist es zwingend er-
forderlich den Begrenzungsdraht (11) zu vergra-
ben.
10 | DE
8.3.1.1 Begrenzungsdraht (11) vergraben
• Wenn Sie den Begrenzungsdraht (11) eingraben, ma-
chen Sie, mit Hilfe eines Spatens o. ä., eine schma-
le Nut in die Grasnabe. Anschließend legen Sie den
Draht in die Nut und überdecken diesen mit Erde.
m WICHTIG:
Um einen störungsfreien Betrieb zu Gewährleisten,
darf der Begrenzungsdraht (11) mit max. 3 cm Erde
überdeckt werden.
• Nachdem Sie den Begrenzungsdraht (11) mit Erde
überdeckt haben, ist es ausreichend, die lockere Er-
de mit Ihrem Körpergewicht zu verdichten.
8.3.1.2 Begrenzungsdraht (11) mit Drahtstiften (12)
fixieren
m HINWEIS:
Der Abstand zwischen den Drahtstiften (12) darf max.
80 cm betragen (Abbildung 12).
• Legen Sie den Begrenzungsdraht (11) im Abstand
von 30 cm bzw. 8 cm zur Außenkante auf die Gras-
nabe (Abbildung 6/7).
• Fixieren Sie den Begrenzungsdraht (11) mindestens al-
le 80 cm mit Hilfe eines Drahtstiftes (12) (Abbildung 12).
• Schlagen Sie die Drahtstifte (12) mit Hilfe eines Ham-
mers (nicht im Lieferumfang enthalten) in die Erde
(Abbildung 13).
• Bei unebenen oder kurvigen Gegebenheiten muss
der Abstand der Drahtstifte (12) entsprechend verrin-
gert werden.
8.3.2 Verlegearten für Hindernisse (Inseln)
(Abb. 14)
m HINWEIS:
Für unten beispielhaft aufgezählte große und schwere
Gegenstände ist nicht zwingend eine „Inselinstallation"
notwendig:
- Baum
- Hochbeet
- Große/schwere Pflanzeimer
- Treibhaus
- Gartenhütte
-
Um empfindliche/kleine Gegenstände vor Beschädi-
gungen zu schützen, verlegen Sie den Begrenzungs-
draht (11) wie folgt:
• Fahren Sie mit dem Begrenzungsdraht (11) entlang
der Außenkante, bis Sie den Punkt mit der kürzesten
Distanz (mindestens jedoch 0,8 m) zwischen der Au-
ßenkante und dem Hindernis erreicht haben.
• Verlegen Sie den Begrenzungsdraht (11) als „Zulei-
tung" auf dem kürzesten Weg zum Hindernis.
• Legen Sie den Begrenzungsdraht (11) im Abstand von
30 cm bzw. 8 cm (siehe Punkt 8.3.1) um das Hindernis.
• Verlegen Sie das Kabel entlang der „Zuleitung" zu-
rück zur Außenkante.