Exportbeschränkung
MoRoS LAN
18
Exportbeschränkung
Hinweis
Exportbeschränkung!
Mögliches Vergehen gegen Ausfuhrverordnungen.
Dieses Gerät verwendet Verschlüsselungstechnologien und
unterliegt daher der Ausfuhrkontrolle nach deutschem (AL
Klassifizierung 5A002) und europäischen Recht (EG-DUAL-
USE VO 428/2009). Die Ausfuhr aus Deutschland erfordert
eine Genehmigung des Bundesamtes für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle.
Dieses Gerät kann Komponenten mit US-amerikanischem
Ursprung enthalten. Allfällige Exportauflagen nach US-
Recht (ECCN-Klassifizierung) werden auf Belegen explizit
genannt.
124