Installation
6.2.1
ACHTUNG
Aufstellfläche für die Anlage muss tragfähig und eben sein.
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Raum für die Anlage muss so groß sein, dass neben und über allen zu bedienenden
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und zu wartenden Teilen ein Arbeitsraum von min. 600 mm Freiraum zur Verfügung
steht.
Aufstellungsraum muss ausreichend beleuchtet und gut be- und entlüftet sein.
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Für die Raumentwässerung bei Fäkalienhebeanlagen ist ein Pumpensumpf
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anzuordnen.
Voraussetzung:
Neigungsmesser (Wasserwaage)
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Maßband
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Sammelbehälter (1) am Aufstellort
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aufstellen und ausrichten.
6.2.2
Dieses Kap. enthält Anforderungen für die fachgerechte Verlegung von Rohrleitungen.
ACHTUNG Zur Vermeidung von Sachschäden und Funktionsausfällen folgende Anforde-
rungen beachten:
Rohrleitungen sind so zu verlegen, dass diese von selbst leerlaufen können.
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Rohrleitungen spannungsfrei an die Anlage anschließen. Es dürfen keine Rohrleitungs-
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kräfte und Momente auf die Anlage wirken. Durch Temperatur entstehende Ausdeh-
nungen der Rohrleitungen müssen ausgeglichen werden.
Gewicht der Leitungen abfangen (z. B. mit Rohrhalterungen).
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Bei nicht längskraftschlüssigen elastischen Verbindungen, Leitungen gegen Lösen
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sichern (z. B. Rohrhalterungen).
Anschlüsse an die Anlage schalldämmend und flexibel ausführen.
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Rohrleitungen frostsicher verlegen.
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Sammelbehälter aufstellen
Allgemeine Anforderungen für
Rohrleitungssysteme
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