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HP iPAQ 614 Handbuch Seite 127

Trip business navigator und business messenger
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8.1. Der Lizenzgeber teilt dem Nutzer hiermit mit, dass der Lizenzgeber angesichts
des Wesens des Softwareproduktes und der Grenzen der Technik keine Gewähr für
die absolute Fehlerfreiheit des Softwareproduktes übernimmt, obwohl bei der
Herstellung besagten Produktes mit größter Sorgfalt vorgegangen wurde. Darüber
hinaus belasten den Lizenzgeber keinerlei vertragliche Verpflichtungen, im Sinne derer
das vom Nutzer erworbene Softwareprodukt absolut fehlerfrei zu sein hat.
8.2. Der Lizenzgeber gibt keine Garantie dafür ab, dass das Softwareprodukt für
jeglichen vom Lizenzgeber oder Nutzer definierten Zweck geeignet ist, und garantiert
auch nicht, dass das Softwareprodukt mit allen anderen Systemen, Geräten oder
Produkten (z.B. Software oder Hardware) zusammen funktionieren kann.
8.3.
Der
Lizenzgeber
haftet
nicht
für
Schäden,
die
durch
Mängel
des
Softwareproduktes (einschließlich Fehler des Computerprogramms, der Unterlagen und
der Kartendatenbank) entstehen.
8.4. Der Lizenzgeber übernimmt keine Verantwortung für Schäden aufgrund der
Ungeeignetheit des Softwareproduktes für einen bestimmten Zweck, oder die
fehlerhafte oder fehlende Zusammenarbeit desselben mit anderen System, Geräten
oder Produkten (z.B. Software oder Hardware).
8.5. Der Lizenzgeber weist den Nutzer hiermit ausdrücklich darauf hin, dass die
Einhaltung
der
Verkehrsvorschriften
und
-regeln
(z.B.
die
Anwendung
vorgeschriebener
und/oder
sinnvoller
und
geeigneter
Sicherheitsmaßnahmen,
angebrachte und allgemein erwartete Aufmerksamkeit und Vorsicht in der gegebenen
Situation, und besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht während der Nutzung des
Softwareproduktes) bei der Verwendung des Softwareproduktes im Straßenverkehr in
der alleinigen Verantwortung des Nutzers liegt; der Lizenzgeber haftet nicht für in
Zusammenhang mit dem Gebrauch des Softwareproduktes im Straßenverkehr
entstandene Schäden.
8.6. Durch Abschließen des vorliegenden Vertrages nimmt der Nutzer die unter Punkt
8 angeführten Informationen ausdrücklich zur Kenntnis.
9. Strafmaßnahmen
9.1. Der Lizenzgeber teilt dem Nutzer hiermit mit, dass der Lizenzgeber gemäß der
Bestimmungen des ungarischen Urheberrechts im Falle einer Verletzung dieser Rechte
dazu berechtigt ist,
9.1.1. das Anerkenntnis einer solchen Rechtsverletzung gerichtlich einzuklagen;
9.1.2. das Unterlassen der Rechtsverletzung zu fordern und die rechtswidrig
handelnde Person dementsprechend anzuweisen;
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