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Produkthaftung Und Garantie; Ice-Bell 2 Rotationszerstäuber; Garantie Für Die Ice-Bell 2 Luft-Turbine - Ransburg ICE-Bell 2 Betriebsanleitung

Hochrotationszerstäuber
Inhaltsverzeichnis

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ICE-BELL 2
PRODUKTHAFTUNG UND
GARANTIE
HINWEIS
Aufgrund einer ab 01.01.1990 gültigen EG-
Verordnung haftet der Hersteller nur dann für
sein Produkt, wenn alle Teile vom Hersteller
stammen oder von diesem freigegeben
wurden, bzw. die Geräte sachgemäß montiert
und betrieben werden. Bei Verwendung von
fremdem Zubehör und Ersatzteilen kann die
Haftung ganz oder teilweise entfallen.
ICE-BELL 2
ROTATIONSZERSTÄUBER
Ransburg garantiert, dass Ausführung und Ma-
terial des Zerstäubers einwandfrei sind. Die
Dauer dieser Garantie beträgt 1 Jahr. Die Frist
beginnt mit dem Tag der Erstinstallation, jedoch
mit folgenden Einschränkungen:
Von der Garantie ausgenommen sind Mängel,
aufgrund unsachgemäße Bedienung oder Be-
anspruchung und unkorrekte Handhabung, so-
wie normale Verschleißteile. Innerhalb der
Garantiezeit auftretende Mängel, die nicht unter
der oben genannten Einschränkungen fallen,
werden von Ransburg entweder durch Instand-
setzung oder Ersatz der betreffenden Teile
behoben, oder Ransburg erstattet unter Abzug
der Nutzungsanrechnung eine Gutschrift.
GARANTIE FÜR DIE ICE-BELL 2
LUFT-TURBINE
Die Garantiedauer für die Luftturbine gilt für
10.000 Betriebsstunden oder für zwei Jahre
vom Tage der Erstinstallation, was immer
zuerst eintritt. Während der Garantiezeit auf-
tretende und von Ransburg anerkannte Mängel
werden entweder durch Instandsetzung oder
durch Austausch der Luftturbine behoben. Die
Garantie für die reparierte (oder ausgetauschte)
Luftturbine gilt nur für den Rest der ursprüng-
lichen Garantiezeit (beginnend mit dem Tag der
Erstinstallation). Die Garantiedauer für die Luft-
turbine beginnt nach einer Reparatur nicht von
Neuem. Für Luftturbine, die nach Ablauf der
Garantiedauer von Ransburg repartiert werden,
gewährt Ransburg eine Garantiedauer von 90
Tagen beginnend mit dem Tage des Rück-
versandes der reparierten Luftturbine.
HAFTUNG UND GARANTIE
Einschränkungen
1. Von der Garantie ausgenommen sind Män-
2. Von der Garantieleistung ausgenommen
3. Von der Garantieleistung ausgenommen
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BA-IB-3057-D ISS.01
gel an der ICE-Bell 2, die zurückzuführen
sind auf:
a). unsachgemäße Bedienung
b). Vernachlässigung
c). Unfälle
- Kollision mit Geräten
- Feuer usw.
d). unsachgemäße Handhabung
e). Reparaturversuche des Anwenders an
der Luftturbine während der Garantie-
dauer
f). Zufuhr unsauberer Luft zum Luftlager und
zur Turbine
g). Betrieb der Turbine ohne Lagerluft
h). Betrieb der Turbine mit einem Lagerluft-
druck geringer als der zulässige Mindest-
druckluft von 4,2 bar (gemessen am
Lagerlufteingang)
i). Betrieb mit Unwucht-Belastung (durch
Farbrückstände an Zerstäuberglocke
oder Welle, oder durch Einsatz einer
beschädigten Zerstäuberglocke).
j). Einflüsse durch höhere Gewalt :
Überschwemmungen, Erdbeben usw.
k). Den Betrieb der ICE-Bell(s) zusammen
mit einem Steuersystem, das nicht von
Ransburg entworfen wurde, oder wenn
das Ransburg-Steuersystem durch Dritte
verändert wurde, die von Ransburg nicht
ausdrücklich dazu autorisiert sind.
sind durch Demontage, Austausch und
Reparatur des Rotationszerstäubers oder
der Luftturbine entstandenen Lohn- und
Nebenkosten, es sei denn, Ransburg habe
vorher schriftlich oder telefonisch Zu-
stimmung zur Durchführung dieser Repara-
tur durch Dritte erteilt.
sind Rotationszerstäuber, die nicht ent-
sprechende der Ransburg Betriebanleitung
gewartet wurden.

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Diese Anleitung auch für:

Ib-30Ib-57

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