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Persönliche Schutzausrüstung; Sicherheitskennzeichnungen - unicraft SSK 2.5 Betriebsanleitung

Sandstrahlkabine
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In dieser Betriebsanleitung werden die im Folgenden
aufgeführten Qualifikationen der Personen für die ver-
schiedenen Aufgaben benannt:
Bediener:
Der Bediener ist in einer Unterweisung durch den Betrei-
ber über die ihm übertragenen Aufgaben und möglichen
Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet
worden. Aufgaben, die über die Bedienung im Normal-
betrieb hinausgehen, darf der Bediener nur ausführen,
wenn dies in dieser Betriebsanleitung angegeben ist und
der Betreiber ihn ausdrücklich damit betraut hat.
Elektrofachkraft:
Die Elektrofachkraft ist aufgrund ihrer fachlichen Ausbil-
dung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der
einschlägigen Normen und Bestimmungen in der Lage,
Arbeiten an elektrischen Anlagen auszuführen und mög-
liche Gefahren selbstständig zu erkennen und zu ver-
meiden.
Die Elektrofachkraft ist speziell für das Arbeitsumfeld, in
dem sie tätig ist, ausgebildet und kennt die relevanten
Normen und Bestimmungen.
Fachpersonal:
Das Fachpersonal ist aufgrund seiner fachlichen Ausbil-
dung, Kenntnisse und Erfahrung sowie Kenntnis der ein-
schlägigen Normen und Bestimmungen in der Lage, die
ihm übertragenen Arbeiten auszuführen und mögliche
Gefahren selbstständig zu erkennen und Gefährdungen
zu vermeiden.
Hersteller:
Bestimmte Arbeiten dürfen nur durch Fachpersonal des
Herstellers durchgeführt werden. Anderes Personal ist
nicht befugt, diese Arbeiten auszuführen. Zur Ausfüh-
rung der anfallenden Arbeiten unseren Kundenservice
kontaktieren.
2.4 Persönliche Schutzausrüstung
Die Persönliche Schutzausrüstung dient dazu, Personen
vor Beeinträchtigungen der Sicherheit und Gesundheit
bei der Arbeit zu schützen. Das Personal muss während
der verschiedenen Arbeiten an und mit der Maschine
persönliche Schutzausrüstung tragen, auf die in den ein-
zelnen Abschnitten dieser Anleitung gesondert hinge-
wiesen wird.
Im folgenden Abschnitt wird die Persönliche Schutzaus-
rüstung erläutert
Kopfschutz
Der Industriehelm schützt den Kopf gegen herabfal-
lende Gegenstände und Anstoßen an feststehenden
Gegenständen.
Gehörschutz
SSK 2.5 | Version 1.06
Der Gehörschutz schützt vor Gehörschäden durch Lärm.
Atemschutz
Der Atemschutz schützt die Atemwege vor dem Ein-
dringen von Staub und kleinen Fremdkörpern.
Schutzbrille
Die Schutzbrille dient zum Schutz der Augen vor
umherfliegenden Teilen.
Schutzhandschuhe
Die Schutzhandschuhe dienen zum Schutz der
Hände vor scharfkantigen Bauteilen, sowie vor Rei-
bung, Abschürfungen oder tieferen Verletzungen.
Sicherheitsschuhe
Die Sicherheitsschuhe schützen die Füße vor Quet-
schungen, herabfallende Teile und Ausgleiten auf rut-
schigem Untergrund.
Arbeitsschutzkleidung
Arbeitsschutzkleidung ist eng anliegende Arbeitskleidung,
ohne abstehende Teile, mit geringer Reißfestigkeit.

2.5 Sicherheitskennzeichnungen

An der Sandstrahlkabine sind verschiedene Sicherheits-
kennzeichnungen angebracht, die beachtet und befolgt
werden müssen.
Die Sicherheitskennzeichnungen dürfen nicht entfernt
werden. Beschädigte oder fehlende Sicherheitskenn-
zeichnungen können zu Fehlhandlungen, Personen-
und Sachschäden führen. Sie sind umgehend zu erset-
zen.
Sind die Sicherheitskennzeichnungen nicht auf den er-
sten Blick erkenntlich und begreifbar, ist die Sandstrahl-
kabine außer Betrieb zu nehmen, bis neue Sicherheits-
kennzeichnungen angebracht worden sind.
Sicherheit
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