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Verantwortung Des Betreibers; Personalanforderungen - unicraft SSK 2.5 Betriebsanleitung

Sandstrahlkabine
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Inhaltsverzeichnis

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Sicherheit
VORSICHT!
Diese Kombination aus Symbol und Signalwort weist
auf eine möglicherweise gefährliche Situation hin, die
zu geringfügigen oder leichten Verletzungen führen
kann, wenn sie nicht gemieden wird.
ACHTUNG!
Diese Kombination aus Symbol und Signalwort weist
auf eine möglicherweise gefährliche Situation hin, die
zu Sach- und Umweltschäden führen kann, wenn sie
nicht gemieden wird.
HINWEIS!
Diese Kombination aus Symbol und Signalwort weist
auf eine möglicherweise gefährliche Situation hin, die
zu Sach- und Umweltschäden führen kann, wenn sie
nicht gemieden wird.
Tipps und Empfehlungen
Tipps und Empfehlungen
Dieses Symbol hebt nützliche Tipps und Empfehlun-
gen sowie Informationen für einen effizienten und
störungsfreien Betrieb hervor.
Um die Risiken von Personen- und Sachschäden zu re-
duzieren und gefährliche Situationen zu vermeiden,
müssen Sie die in dieser Betriebsanleitung aufgeführten
Sicherheitshinweise beachten.

2.2 Verantwortung des Betreibers

Betreiber ist die Person, welche die Maschine zu ge-
werblichen oder wirtschaftlichen Zwecken selbst betreibt
oder einem Dritten zur Nutzung bzw. Anwendung über-
lässt und während des Betriebs die rechtliche Produkt-
verantwortung für den Schutz des Benutzers, des Perso-
nals oder Dritter trägt.
Wird die Sandstrahlkabine im gewerblichen Bereich ein-
gesetzt, unterliegt der Betreiber der Maschine den ge-
setzlichen Pflichten zur Arbeitssicherheit. Deshalb müs-
sen die Sicherheitshinweise in dieser Betriebsanleitung
wie auch die für den Einsatzbereich der Maschine gülti-
gen Sicherheits-, Unfallverhütungs- und Umweltschutz-
vorschriften eingehalten werden. Dabei gilt insbeson-
dere folgendes:
- Der Betreiber muss sich über die geltenden
Arbeitsschutzbestimmungen informieren und in
einer Gefährdungsbeurteilung zusätzlich Gefah-
ren ermitteln, die sich durch die speziellen Arbeits-
bedingungen am Einsatzort der Maschine erge-
4
ben. Diese muss er in Form von Betriebsanwei-
sungen für den Betrieb der Maschine umsetzen.
- Der Betreiber muss während der gesamten Ein-
satzzeit der Maschine prüfen, ob die von ihm er-
stellten Betriebsanweisungen dem aktuellen Stand
der Regelwerke entsprechen, und diese, falls er-
forderlich, anpassen.
- Der Betreiber muss die Zuständigkeiten für Instal-
lation, Bedienung, Störungsbeseitigung, Wartung
und Reinigung eindeutig regeln und festlegen.
- Der Betreiber muss dafür sorgen, dass alle Perso-
nen, die mit der Maschine umgehen, diese Anlei-
tung gelesen und verstanden haben. Darüber hin-
aus muss er das Personal in regelmäßigen
Abständen schulen und über die Gefahren infor-
mieren.
- Der Betreiber muss dem Personal die erforderliche
Schutzausrüstung bereitstellen und das Tragen
der erforderlichen Schutzausrüstung verbindlich
anweisen.
Weiterhin ist der Betreiber dafür verantwortlich, dass die
Sandstrahlkabine stets in technisch einwandfreiem Zu-
stand ist. Daher gilt folgendes:
- Der Betreiber muss dafür sorgen, dass die in die-
ser Anleitung beschriebenen Wartungsintervalle
eingehalten werden.
- Der Betreiber muss alle Sicherheitseinrichtungen
regelmäßig auf Funktionsfähigkeit und Vollständig-
keit überprüfen lassen.

2.3 Personalanforderungen

Die verschiedenen in dieser Anleitung beschriebenen
Aufgaben stellen unterschiedliche Anforderungen an die
Qualifikation der Personen, die mit diesen Aufgaben be-
traut sind.
WARNUNG!
Gefahr bei unzureichender Qualifikation von Personen!
Unzureichend qualifizierte Personen können die Risi-
ken beim Umgang mit der Maschine nicht einschät-
zen und setzen sich und andere der Gefahr schwerer
oder tödlicher Verletzungen aus.
- Alle Arbeiten nur von dafür qualifizierten Personen
durchführen lassen.
- Unzureichend qualifizierte Personen aus dem Ar-
beitsbereich fernhalten.
Für alle Arbeiten sind nur Personen zugelassen, von de-
nen zu erwarten ist, dass sie diese Arbeiten zuverlässig
ausführen. Personen, deren Reaktionsfähigkeit z. B.
durch Drogen, Alkohol oder Medikamente beeinflusst ist,
sind nicht zugelassen.
SSK 2.5 | Version 1.06

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