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Installation Und Genehmigung Der Heizungsanlage; Hinweise Zum Aufstellungsraum (Heizraum) - Froling T4e 20-180 Montageanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Ausführungshinweise

Installation und Genehmigung der Heizungsanlage

3.2 Installation und Genehmigung der Heizungsanlage
Normenhinweis

3.3 Hinweise zum Aufstellungsraum (Heizraum)

Beschaffenheit des Heizraums
Montageanleitung T4e 20-180 | M1980621_de
Der Kessel ist in einer geschlossenen Heizungsanlage zu betreiben. Der Installation
liegen folgende Normen zugrunde:
EN 12828 - Heizungsanlagen in Gebäuden
HINWEIS! Jede Heizungsanlage muss genehmigt werden!
Die Errichtung oder der Umbau einer Heizungsanlage ist an die Aufsichtsbehörde
(Überwachungsstelle) zu melden und durch die Baubehörde zu genehmigen:
Österreich: bei Baubehörde der Gemeinde / des Magistrates melden
Deutschland: dem Kaminkehrer/Schornsteinfeger/der Baubehörde melden
▪ Der Untergrund muss eben, sauber und trocken sowie ausreichend tragfähig sein.
▪ Im Heizraum darf keine explosionsfähige Atmosphäre herrschen, da der Kessel
für den Einsatz in einer solchen Umgebung nicht geeignet ist.
▪ Der Heizraum muss frostsicher sein.
▪ Der Kessel weist keine Beleuchtung auf, daher ist entsprechend der nationalen
Arbeitsplatzgestaltungsvorschriften für eine ausreichende Beleuchtung im
Heizraum zu sorgen.
▪ Bei Einsatz des Kessels über 2000 Meter Seehöhe ist mit dem Hersteller
Rücksprache zu halten.
▪ Brandgefahr durch entzündliche Materialien!
Der Untergrund des Kessels darf nicht brennbar sein. In der Nähe des Kessels
dürfen keine entzündlichen Materialien gelagert werden. Auf dem Kessel dürfen
keine brennbaren Gegenstände zum Trocknen (z.B. Kleidung, ...) abgelegt
werden.
▪ Schaden durch verunreinigte Verbrennungsluft!
Im Aufstellungsraum des Kessels keine chlorhaltigen Reinigungs- oder
Betriebsmittel (z.B. Chlorgasanlagen für Schwimmbäder) und
Halogenwasserstoffe benützen.
▪ Die Luftansaugöffnung des Kessels ist von Staubbefall freizuhalten.
▪ Die Anlage ist vor Verbiss bzw. Einnisten von Tieren (z.B. Nagern, ...) zu
schützen.
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