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Bedienungsanleitung
Sehr geehrter Kunde,
Vielen Dank für das Vertrauen, das Sie uns mit dem Kauf Ihrer neuen Maschine entgegengebracht
haben. Dieses Handbuch richtet sich an den Eigentümer und Betreiber eines PROMAC Poliergeräts
und soll die Sicherheit bei Installation, Betrieb und Wartung gewährleisten. Bitte lesen Sie diese
Bedienungsanleitung mit allen Anlagen aufmerksam durch. Lesen Sie diese Anleitung sorgfältig
durch und befolgen Sie die Anweisungen genau, damit Sie die größtmögliche Lebensdauer und
Leistungsfähigkeit Ihrer Maschine erzielen und ihre sichere Nutzung gewährleistet ist.
1. Konformitätserklärung
Hiermit erklären wir in eigener Verantwortung, dass
dieses Produkt mit den auf Seite 2 aufgeführten
Richtlinien* und Normen** konform ist.
2. Garantie
Tool France gewährleistet, dass das/die
gelieferte(n) Produkt(e) frei von Material- und
Fertigungsmängeln ist/sind.
Diese Gewährleistung erstreckt sich nicht auf
Mängel, die direkt oder indirekt durch
unsachgemäßen Gebrauch, Fahrlässigkeit,
Schäden durch Unfälle Reparaturen oder
unzureichende Wartung bzw. Reinigung sowie
normale Verschleißerscheinungen verursacht
werden.
Weitere Auskünfte zur Gewährleistung (z.B.
Gewährleistungsfrist) finden Sie in den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die
Vertragsbestandteil sind.
Diese AGB können auf der Website Ihres
Händlers eingesehen oder Ihnen auf Anfrage
zugesandt werden.
Tool France behält sich das Recht vor, jederzeit
Änderungen an Produkt und Zubehör
vorzunehmen.
3. Sicherheitshinweise
3.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
Dieses Poliergerät ist ausschließlich für das
Schleifen von Metall und Metallwerkstoffen
ausgelegt. Das Polieren anderer Werkstoffe ist
nicht zulässig und darf im Einzelfall nur nach
Rücksprache mit dem Hersteller durchgeführt
werden.
Zur bestimmungsgemäßen Nutzung gehört
auch die Beachtung der Betriebs- und
Instandhaltungshinweise in dieser Anleitung.
Die Maschine darf nur von Personen bedient
werden, die sich mit der Bedienung und
Instandhaltung auskennen und über die damit
verbundenen Gefahren informiert sind.
Das vorgeschriebene Mindestalter ist zu
beachten.
Die Maschine darf nur in technisch
einwandfreiem Zustand betrieben werden.
Bei Arbeiten an der Maschine müssen alle
Sicherheitsvorrichtungen und
Schutzabdeckungen angebracht sein.
Neben den hierin dargelegten
Sicherheitsbestimmungen und den geltenden
Vorschriften des jeweiligen Landes sind auch
die anerkannten fachtechnischen Regeln für
den Betrieb von Metallbearbeitungsmaschinen
zu beachten.
Jegliche anderweitige Nutzung geht über die
Bestimmung hinaus.
Im Falle einer nicht bestimmungsgemäßen
Nutzung der Maschine übernimmt der Hersteller
keine Haftung, in diesem Fall geht die Haftung
ausschließlich auf den Betreiber über.
3.2 Allgemeine Sicherheitshinweise
Bei
unsachgemäßer
Metallbearbeitungsmaschinen gefährlich sein.
6
Anwendung
können