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Konformitätserklärung; Entsorgung - Novero Casablanca 100 Bedienungsanleitung

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KONFORMITÄTSERKLÄRUNG
Hiermit erklärt die novero GmbH, dass die Casablanca 100 Serie (NCTF-1,
NCTP-1) den wesentlichen Anforderungen und sonstigen relevanten Be-
stimmungen der Richtlinie 1999/5/EG entspricht. Eine Kopie dieser Erklärung
ist unter www.novero.com/declaration_of_conformity hinterlegt.

16 ENTSORGUNG

Gemäß der Richtlinie 2002/96/EG dürfen Produkte mit dem unten abgebil-
deten Symbol nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. So gekennzeichnete
elektrische und elektronische Geräte sowie Akkus müssen an einer entspre-
chenden Sammelstelle oder einem Recyclingzentrum abgeben werden.
Die getrennte Sammlung und sachgemäße Entsorgung von Altgeräten ver-
hindern mögliche Umwelt- und Gesundheitsschäden. Außerdem kann nur
durch eine getrennte Sammlung die Wiederverwendung und das Recycling
gebrauchter Elektro- und Elektronikgeräte ermöglicht werden.
Die Ni-MH Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Verbraucher sind ver-
pflichtet entsprechend dem Batteriegesetz Altbatterien zu einer geeigneten
Sammelstelle oder einem örtlichen Recyclingzentrum zu bringen oder beim
Fachhändler, bei dem Sie dieses Telefon erworben haben, zurückzugeben.
Informationen zum Standort von Recyclingzentren erhalten Sie bei Ihrer loka-
len Behörde oder Kommune.
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Diese Anleitung auch für:

Casablanca 100 duo

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