10. EU Verordnung 2015/1188
Die
oben
angeführten
Produkte
(ortsfestes
bzw.
ortsbewegliche
elektrische
Einzelraumheizgeräte)
erreichen
in
Verwendung
mit
elektronischen
Raumtemperaturkontrollen und Wochentagsregelung sowie der Erkennung offener
Fenster einen Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad von mind. 38% bzw. 36% und
entsprechen somit der gültigen EU Verordnung 2015/1188 zur Festlegung von
Anforderungen und die umweltgerechte Gestaltung von Einzelraumheizgeräten.
Ohne Verwendung entsprechender Raumtemperaturkontrollen gelten die angeführten
Produkte als Zusatzheizgerät.
Benutzerinfo_Y-Panel_Master_V1.1_2020
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07.01.2020