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Petra electric BG 24.10 Gebrauchsanweisung Seite 3

Barbecue grill

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Montage - Grillgerät
Die Edelstahl-Tropfschale in den
Kunststoffrahmen (4) setzen.
Danach die Auflagestäbe des Heiz-
teiles (5) in die beiden Bohrungen
der Tropfschale einführen und im
Rahmen einlegen.
Der Betrieb ist nur möglich, wenn
das Heizteil ordnungsgemäß im
Kunststoffrahmen eingelegt ist. Eine
Sicherheitsabschaltung unterbricht
den Stromfluss, wenn das Heizteil
entnommen wird.
Die Schale mit höchstens 1,5 Liter
Wasser füllen. Markierungen hierfür
befinden sich vorn in der Schale.
Das Wasser sorgt für eine geringe
Rauchentwicklung beim Grillen und
verhindert eine Überhitzung des
Gerätes. Die Wassermenge reicht
für mindestens eine Stunde, danach
muss rechtzeitig bei gezogenem
Netzstecker durch die Öffnung im
Grillrost (6) Wasser nachgefüllt wer-
den.
Vor dem Erstgebrauch den Grillrost
mit heißem Wasser unter Zugabe
eines Spülmittels reinigen. An-
schließend mit Hilfe eines Küchentu-
ches mit einigen Tropfen Öl einrei-
ben.
Den Griff (7) wie im Bild dargestellt
in den Grillrost einstecken. So kann
der Rost leicht auf die Heizung
gesetzt werden. Vor dem Aufheizen
muss der Griff wieder entfernt werden.
Montage - Windschutz (nur bei
BG 24.17)
Den Windschutz (9) in den Spalt
zwischen Tropfschale und Kunst-
stoffrahmen auf das Gerät setzen.
Den Windschutzrost (10) in die Boh-
rungen der Rückwand einstecken
und in den Auskerbungen der Sei-
tenwände ablegen.
Grillen
Zum Aufheizen den Netzstecker
anschließen und den Drehknopf für
die Grilltemperatur (8) auf Position 5
stellen. Bei der Erstbenutzung kann
es anfangs zu einer leichten Rauch-
entwicklung kommen. Dies ist tech-
nisch bedingt und kein Grund zur
Beunruhigung.
Im Gegensatz zum Holzkohle- oder
Infrarotgrill wird hier das Grillgut
durch den Kontakt mit dem Grillrost
gegart. Aus diesem Grund lassen
sich dicke Stücke, wie Hähnchen-
schenkel oder Ähnliches nur sehr
langsam, bei häufigem Wenden
zubereiten. Optimale Ergebnisse
werden mit nicht zu dicken Fleisch-
scheiben oder Würstchen erreicht.
Auch Gemüse wie z.B. Auberginen
lassen sich, in Scheiben geschnit-
ten, sehr gut grillen.
Nach 5 Minuten Aufheizzeit kann der
Rost belegt werden. Die Garzeit
richtet sich nach Art und Dicke des
Grillgutes. Es sollte während des
Grillens mehrmals gewendet wer-
den. Ist die Temperatur zu heiss,
kann am Drehknopf eine geringere
Einstellung gewählt werden.
Nach Gebrauch den Netzstecker
ziehen. Den Grillrost mit dem Griff
erst nach dem Abkühlen aus dem
Gerät heben. Zum Transport das
abgekühlte Gerät an den kurzen Sei-
ten, niemals am Heizungsteil anfas-
sen.
Das Gerät nicht im Freien stehen
lassen.
Reinigung
Netzstecker ziehen und das Gerät
abkühlen lassen.
Das Heizteil nie in Wasser tauchen
oder mit Wasser behandeln, son-
dern nur mit einem feuchten Tuch
und etwas Spülmittel abwischen und
trockenreiben.
Verschmutzte Teile nach jeder
Benutzung im heißen Wasser unter
Zugabe eines Spülmittels reinigen.
Festgebackene Rückstände mit
einer Spülbürste entfernen. Kein
Scheuermittel, Metallschwamm oder
Backofenreiniger verwenden.
Grillrost, Windschutzrost und Tropf-
schale sind spülmaschinenfest.
Garantie-Information
Für unsere Geräte übernehmen wir
gegenüber dem Endkunden, eine
24-monatige Haltbarkeitsgarantie.
Sie beginnt mit dem Kauf des Gerä-
tes durch den Endkunden und gilt im
Gebiet der Bundesrepublik Deutsch-
land. Ansprüche aus dieser Garantie
sind unter Vorlage des Kaufbelegs
direkt gegenüber unserem zentralen
Kundendienst geltend zu machen.
Von der Garantie ausgeschlossen
sind Schäden durch normalen Ver-
schleiß, unsachgemäßem
Gebrauch, unterbliebener Pflege
und Wartung, sowie Glasbruch.
Der Endkunde hat zusätzlich zu den
Ansprüchen aus dieser Garantie
gesetzliche Ansprüche wegen Män-
geln des Gerätes gegenüber seinem
direkten Verkäufer/Händler, die durch
diese Garantie nicht eingeschränkt
werden.
petra-electric
Kundendienst
Greisbacherstraße 6
D - 89331 Burgau
www.petra-electric.de
Das Gerät entspricht den EU-
Richtlinien Nr. 73/23 EWG
und Nr. 89/336 EWG.
Technische Änderungen vorbehalten.
Verpackungsmaterial ordnungs-
gemäß entsorgen.

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Bg 24.17