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Technische Daten; Feuerschutzabschluss; Sicherheitsbestimmungen - stürmann Fire PROtec Betriebsanleitung

Feuerschutzvorhang
Inhaltsverzeichnis

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Betriebsanleitung
Feuerschutzabschluss Fire PROtec

2.4 Technische Daten

2.4.1 Feuerschutzabschluss

Tabelle 1:
Gewebe
Einseitig FC-beschichtetes Glasge-
webe, 660 g / m², Farbe grau,
nicht brennbar nach DIN 4102-1, A2
Abrollung
durch Schwerkraft (gravity fail-safe)
Aufrollung
24 V Gleichstrommotor, integriert in
der Wickelwelle, inkl. 2 m Anschluss-
leitung.
Montage
Decke, Wand, Abrollung vertikal
Systembreite ≤ 5 960 mm
System-
Abrolllänge ≤ 6 000 mm
grösse
Im Realbrandversuch nachgewie-
sen:
bis Systemgröße 4 800 x 3 700 mm.
Gutachten für größere Systemab-
messungen liegen vor.
Gehäuse-
Stahlblech 1,0 mm, pulverbeschich-
kasten
tet RAL 7035
Abschluss-
Stahlblech 1,0 mm, pulverbeschich-
profil
tet RAL 7035
Klassifika-
DIN EN 13501-2/DIN EN 1634-1;
tion / Nor-
DIN 4102-5; DIN 4102-18; DIN EN
mung
12605
Klassifizie-
E90-C2
rung
EW 20-C2
(entsprechend DIN EN 13501-2)
Seitenfüh-
Stahl 1,5 mm, pulverbeschichtet
rungsschie-
1.
RAL 7035
nen (SFS)
mm. Der Vorhangstoff wird serien-
mäßig mit einem Rückhaltesystem
ausgeliefert. Dadurch wird verhin-
dert, dass der Vorhang bei Auslen-
kung durch Druckbeaufschlagung (z.
B. Überdruck durch Brand) seitlich
aus den Schienen herausgezogen
wird.
1. Sonderfarbe auf Anfrage.
BA_FSV_2012

Sicherheitsbestimmungen

1
1.
, Maße (B x T) 50 x 100
www.stuermann.de
info@stuermann.de
3. Sicherheitsbestimmungen
GEFAHR
Zu beachten sind die VDE 0833 für Gefahrenmel-
deanlagen, VDE 100 für elektrische Anlagen, DIN
18232 für RWA-Anlagen, die Bestimmungen der
örtlichen Feuerwehr, des EVU für den Netzan-
schluss, sowie BGV A3 und BG Regel BGR 232.
GEFAHR
Energieversorgungen und elektrischen Steuerein-
richtungen von Brandschutz-Anlagen müssen frei
zugänglich sein.
GEFAHR
Auf beiden Seiten des Feuerschutzvorhangs sind
sichtbare Hinweise anzubringen, dass der Schließ-
bereich des Feuerschutzvorhangs dauerhaft von
jeglichen
Gegenständen
muss, die den Schließvorgang des Feuerschutz-
vorhangs behindern könnten.
GEFAHR
Ein einmal eingeleiteter Schließvorgang darf nur
zum Zwecke des Personenschutzes unterbrochen
werden können. Der Schließvorgang muss sich
nach Freiwerden des Schließbereichs selbststän-
dig fortsetzen.
Weitergehende Anforderungen aufgrund anderer
Vorschriften, insbesondere des Unfall- und Arbeits-
schutzes, bleiben unberührt.
freigehalten
werden
Datum: 2011-11-14
Seite 5

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