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Garantie-Urkunde - Siemens SLX740isdn Bedienungsanleitung

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Garantie-Urkunde

Dem Verbraucher (Kunden) wird unbe-
schadet seiner Mängelansprüche gegenü-
ber dem Verkäufer eine Haltbarkeitsgaran-
tie zu den nachstehenden Bedingungen
eingeräumt:
Neugeräte und deren Komponenten,
die aufgrund von Fabrikations- und/
oder Materialfehlern innerhalb von
24 Monaten ab Kauf einen Defekt auf-
weisen, werden von Siemens nach
eigener Wahl gegen ein dem Stand der
Technik entsprechendes Gerät kosten-
los ausgetauscht oder repariert. Für
Verschleißteile (z. B. Akkus, Tastaturen,
Gehäuse) gilt diese Haltbarkeitsgaran-
tie für sechs Monate ab Kauf.
Diese Garantie gilt nicht, soweit der
Defekt der Geräte auf unsachgemäßer
Behandlung und/oder Nichtbeachtung
der Handbücher beruht.
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf
vom Vertragshändler oder vom Kunden
selbst erbrachte Leistungen (z. B.
Installation, Konfiguration, Software-
downloads). Handbücher und ggf. auf
einem separaten Datenträger mitgelie-
ferte Software sind ebenfalls von der
Garantie ausgeschlossen.
Als Garantienachweis gilt der Kaufbe-
leg, mit Kaufdatum. Garantieansprü-
che sind innerhalb von zwei Monaten
nach Kenntnis des Garantiefalles gel-
tend zu machen.
Ersetzte Geräte bzw. deren Komponen-
ten, die im Rahmen des Austauschs an
Siemens zurückgeliefert werden,
gehen in das Eigentum von Siemens
über.
Diese Garantie gilt für in der Europäi-
schen Union erworbene Neugeräte.
Garantiegeberin ist die Siemens Aktien-
gesellschaft, Schlavenhorst 88,
D-46395 Bocholt.
Weitergehende oder andere Ansprüche
aus dieser Herstellergarantie sind aus-
geschlossen. Siemens haftet nicht für
Betriebsunterbrechung, entgangenen
Gewinn und den Verlust von Daten,
zusätzlicher vom Kunden aufgespielter
Software oder sonstiger Informatio-
nen. Die Sicherung derselben obliegt
dem Kunden. Der Haftungsausschluss
gilt nicht, soweit zwingend gehaftet
wird, z. B. nach dem Produkthaftungs-
gesetz, in Fällen des Vorsatzes, der gro-
ben Fahrlässigkeit, wegen der Verlet-
zung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit oder wegen der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten. Der
Schadensersatzanspruch für die Verlet-
zung wesentlicher Vertragspflichten ist
jedoch auf den vertragstypischen, vor-
hersehbaren Schaden begrenzt, soweit
nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
vorliegt oder wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesund-
heit oder nach dem Produkthaftungs-
gesetz gehaftet wird.
Durch eine erbrachte Garantieleistung
verlängert sich der Garantiezeitraum
nicht.
Soweit kein Garantiefall vorliegt,
behält sich Siemens vor, dem Kunden
den Austausch oder die Reparatur in
Rechnung zu stellen. Siemens wird den
Kunden hierüber vorab informieren.
Eine Änderung der Beweislastregeln
zum Nachteil des Kunden ist mit den
vorstehenden Regelungen nicht ver-
bunden.
Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie
sich bitte an den Siemens Telefonservice.
Die Rufnummer entnehmen Sie bitte der
Bedienungsanleitung.
Anhang
81

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