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Neutrale Einschaltzeit; Scharfgeschaltetes System; Alarm, Neutrale Einschaltzeit Zwischen Alarmmeldung Und Alarmzyklus; Abschalten Des Systems - Gemini 822 Betriebsanleitung

Autoalarmsystem
Inhaltsverzeichnis

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2.4 -

NEUTRALE EINSCHALTZEIT

Die neutrale Einschaltzeit dauert 30" und wird durch das Aufleuchten der Status-LED angezeigt.
In dieser Zeit kann man das Fahrzeug verlassen, ohne dass ein Alarmzustand ausgelöst wird
2.5 -

SCHARFGESCHALTETES SYSTEM

Wenn die neutrale Einschaltzeit beendet ist, ist das System „scharfgeschaltet", d.h. es ist bereit, einen
Aufbruchversuch zu melden.
Dieser Zustand wird dadurch angezeigt, dass die LED mit Unterbrechungen blinkt
2.6 -
ALARM, NEUTRALE EINSCHALTZEIT ZWISCHEN ALARMMELDUNG UND
Das System zeigt Diebstahlversuche mit optischen und akustischen Signalen an.
Nach dem Ende der Alarmursache tritt eine „neutrale Zeit" von 5" ein, bevor eine weitere Meldung
möglich ist. Die Alarmursachen sind begrenzt auf 10 Zyklen von jeweils 30 Sekunden für jeden
Eingang und für jeden Einschaltzyklus
.
2.7 -

ABSCHALTEN DES SYSTEMS

Öffnungstaste der originalen Funksteuerung des Fahrzeugs drücken
Um das Abschalten des Systems zu bestätigen, erfolgen zwei Tonsignale der Sirene (
der Funktion geändert wurde
) und zwei optische Anzeigen der Blinker.
Wenn ein Alarmzustand eingetreten ist, erfolgen beim Abschalten des Systems fünf Tonsignale der
Sirene wenn der Status der Funktion geändert wurde und fünf optische Anzeigen der Blinker.
(
Für die Ursachen und die entsprechenden Signalisierungen siehe das entsprechende Kapitel
2.8 - ABSCHALTEN DES SYSTEMS MIT DEM ELEKTRONISCHEN SCHLÜSSEL
Diese Art des Abschaltens wurde als „FREIGABE IM NOTFALL" und „GESAMTABSCHALTUNG"
konzipiert.
Wenn man den elektronischen Schlüssel in das Lesegerät steckt, schaltet sich das System
vollständig ab, so dass es, wenn man das nächste Mal die Schließtaste an der Funkfernsteuerung des
Fahrzeugs drückt, nicht wieder angeschaltet wird.
Um den normalen Betrieb wieder herzustellen, steckt man den elektronischen Schlüssel
noch einmal in sein Lesegerät; ein kurzes Tonsignal und ein Aufblinken der Status-LED
zeigen an, dass das System wieder eingesetzt wurde.

2.9 - ALARMSPEICHER

Wenn beim Abschalten des Systems die Sirene fünf Signale abgibt (
geändert wurde
) und die Blinker fünfmal aufleuchten, kann man mit Hilfe des LED-Speichers die
Ursache feststellen, die zum letzten Alarmzsutand geführt haben
Den Zündschlüssel auf „ON" drehen und die Status-LED beobachten: Sie beginnt zu blinken und zeigt
die Ursache für den letzten Alarm an.
Die optische Signalisierung wird dreimal wiederholt und kann einfach unterbrochen werden, indem
man den Zündschlüssel auf Position „OFF" stellt.
Die möglichenAlarmanzeigen und die entsprechenden Ursachen sind in der folgenden Tabelle angegeben

ANZEIGE DER LED

LED OFF (2 Sekunden)
LED ON (1 Sekunde)
SEITE 04 - BENUTZERHANDBUCH
.
ALARMZYKLUS
.
)
wenn der Status der Funktion
.
ALARMURSACHE
Startversuch (+15/54)
Türöffnung
Öffnung der Motorhaube
Kofferraumöffnung
Volumen- oder externer Sensor
Kabeldurchtrennung
Dieses Gerät ist für 24 Monate ab dem Installationsdatum, das auf diesem Garantieschein
.
angegeben ist, gegen alle Herstellungs- und Funktionsmängel garantiert.
Dies entspricht den Vorschriften der Richtlinie 1999/44/EG.
Es wird daher gebeten, die Garantiebescheinigung, die in dieser Betriebsanleitung enthalten ist,
vollständig auszufüllen und das Garantieetikett auf dem Gerät NICHT ZU ENTFERNEN.
Das Fehlen oder die Zerstörung dieses Etiketts, das Fehlen auch nur einer Angabe beim Ausfüllen der
Bescheinigung oder das Fehlen des beiliegenden Verkaufsdokuments macht diese Garantie hinfällig.
Die Garantie gilt ausschließlich bei den autorisierten Kundendienstzentren von Gemini Technologies
S.p.A..
Der Hersteller weist jede Haftung für eventuelle Störungen oder Schäden an der Ausrüstung oder
Elektroanlage des Fahrzeugs durch schlechte Installation, Eingriffe oder nicht
bestimmungsgemäßen Gebrauch zurück.
Der Alarm hat ausschließlich abschreckende Wirkung gegen eventuellen Diebstahl.
4.0 -
RICHTLINIE ÜBER ELEKTRIK- UND ELEKTRONIK-ALTGERÄTE
wenn der Status
Die Vorrichtung fällt nicht unter den Anwendungsbereich der Richtlinie 2002/96/EG (WEEE-
Richtlinie), wie in Artikel 2.1 Gesetzesverordn. Nr.151 vom 25.07.2005 angegeben ist.
(2.9).
.
ANZAHL
ALARMZYKL
10
10
10
10
10
10

3.0 - GARANTIEBEDINGUNGEN

BENUTZERHANDBUCH - SEITE 05
(EEAG
)

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