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Bestimmungsgemäße Verwendung; Vernünftigerweise Vorhersehbare Fehlanwendungen - WILDEBOER WiVent-B Montage- Und Betriebsanleitung

Dezentrales lüftungsgerät
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Zu Ihrer Sicherheit
WiVent-B
Zielgruppe: EFK, EUP, QP, TPL, ASHK, Admin
3.2. Bestimmungsgemäße Verwendung
Das WiVent Lüftungsgerät wird zur Be- und Entlüftung, sowie zum Heizen und Kühlen von Räu-
men verwendet. Die Luftströme werden dabei gefiltert.
Die Aufstellung erfolgt im Brüstungsbereich von Innenräumen in Nichtwohngebäuden. Bauseitig
muss ein Anschluss zum Außenbereich erstellt werden. Der Lager- und Aufstellungsort muss
einem Temperaturbereich von +5 bis +50 °C und einer relativen Luftfeuchte von max. 90 %
(nicht kondensierend) entsprechen.
 Das Gerät darf nur gemäß den Vorgaben dieser Montage- und Betriebsanleitung einge-
richtet und betrieben werden.
 Das Gerät darf nur im technisch einwandfreien und betriebssicheren Zustand montiert,
installiert und betrieben werden.
 Das Gerät ist so einzubauen, dass eine Bedienung und Instandhaltung möglich sind.
 Es sind nur original Ersatz- und Zubehörteile des Herstellers zu verwenden.
3.3. Vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendungen
Der Einsatz des Gerätes außerhalb der in dieser Beschreibung enthaltenen Einsatzgebiete und
Grenzen ist nicht zulässig, z. B.
 im Außenbereich.
 in Wohngebäuden.
Eigenmächtige Änderungen am Gerät sind verboten, z. B.
 die Montage von Zubehör oder sonstigen Bauteilen an nicht dafür vorgesehenen Stellen.
 das Einbringen von Befestigungsmitteln in das Gehäuse an nicht dafür vorgesehenen
Stellen.
 jegliche Modifikation des Gerätes oder anderer Produktbestandteile.
Der Einsatz des Gerätes ist ausdrücklich verboten
 in explosionsgeschützten Bereichen.
 in Umgebungen mit schädlichen Ölen, Säuren, Gasen, Dämpfen, Stäuben, Strahlungen.
 in Feucht- oder Nassräumen.
 Betrieb ohne Luftfilter.
 ein Betrieb als sicherheitstechnisches Bauteil bzw. zur Erfüllung von sicherheitsrelevan-
ten Funktionen.
Montage- und Betriebsanleitung für Fachpersonal D0847.1000.041-00 (Stand 2020-11)
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