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Webfleet PRO 8475 Benutzerhandbuch Seite 172

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angemessener Sorgfalt und Fertigkeiten – alles in Bezug auf die Hardware, die Erbringung oder Nichterbrin-
gung von Support- oder anderen Leistungen, Informationen, Software und zur Hardware gehörigen oder
aus der Nutzung der Hardware resultierenden Inhalten. Außerdem wird keine Gewährleistung für die unge-
störte Verwendung, den ungestörten Besitz oder die Nichtverletzung bezüglich der Hardware übernommen.
Dieser Ausschluss gilt nicht bezüglich
(I) stillschweigender Bedingungen der Eigentumsstellung und
(II) stillschweigender Gewährleistungen einer Übereinstimmung mit der Beschreibung.
7 Diese beschränkte Gewährleistung betrifft keine Rechte gemäß anwendbarem nationalen Recht, das den
Verkauf von Verbraucherprodukten regelt.
8 Diese beschränkte Gewährleistung kann nicht auf Dritte übertragen werden.
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
9 Weder Webfleet Solutions noch seine Lieferanten haften Ihnen oder Dritten gegenüber für Schäden, we-
der direkte noch indirekte oder zufällige Schäden, Folgeschäden oder andere Schäden (einschließlich in je-
dem Fall, aber nicht beschränkt auf Schäden wegen der fehlenden Möglichkeit, die Ausrüstung zu nutzen
oder auf Daten zuzugreifen, wegen Datenverlusts, Verlust von Geschäftsmöglichkeiten, Verlust von Gewin-
nen, Geschäftsunterbrechung oder Ähnlichem), die aus der Nutzung oder nicht möglichen Nutzung der
Hardware entstehen, selbst wenn Webfleet Solutions auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wur-
de.
10 Ungeachtet jeglicher Schäden, die Ihnen aus welchem Grund auch immer entstehen können (einschließ-
lich, aber nicht beschränkt auf sämtliche Schäden, die hierin genannt sind, und alle direkten oder allge-
meinen Schäden, die aus dem Vertrag oder einem anderen Grund entstehen), ist die gesamte Haftung von
Webfleet Solutions und all seinen Lieferanten auf den Betrag beschränkt, den Sie tatsächlich für die Hard-
ware bezahlt haben.
11 Webfleet Solutions haftet nicht für
(I) betrügerische Handlungen seiner Angestellten und/oder Auftragnehmer oder
(II) Arglist seiner Angestellten und/oder Auftragnehmer.
12 Ungeachtet des Obenstehenden ist die Haftung keiner Partei für durch ihre Fahrlässigkeit verursachte To-
desfälle oder Personenschäden beschränkt.
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