Beleuchtung
8 Beleuchtung
8.1 Grundlagen
Für die Teilnahme am Straßenverkehr müssen Lastenrräder mit
folgenden Beleuchtungskomponenten ausgestattet sein (siehe
Abb. „Beleuchtungsausstattung"):
–
Scheinwerfer,
–
Schlussleuchte,
–
Rückstrahler an den Pedalen,
–
Seitenstrahler für Vorderräder und Hinterrad,
–
weißer Rückstrahler, vorn,
–
roter Rückstrahler, hinten.
Die Beleuchtungskomponenten müssen den landesspezifischen
Anforderungen entsprechen.
•
Prüfen Sie anhand der Abbildung „Beleuchtungsausstattung",
ob Ihr Lastenrad für die Teilnahme am Strassenverkehr zuge-
lassen ist.
•
Stellen Sie sicher, dass alle Beleuchtungskomponenten den
nationalen und regionalen Anforderungen entsprechen.
•
Wenn die Beleuchtung defekt ist, lassen Sie sie von Ihrem
Fachhändler erneuern.
Anmerkung:
In vielen Ländern müssen die genannten Beleuch-
tungskomponenten auch dann am Lastenrad vorhanden und
betriebsbereit sein, wenn das Lastenrad ausschließlich tagsüber
im Straßenverkehr benutzt wird. Es wird empfohlen, die Beleuch-
tung auch tagsüber einzuschalten.
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Abb. Beleuchtungsausstattung (exemplarisch)
1 Scheinwerfer
2 Rückstrahler, vorn (weiß)
3 Leuchtstreifen (weiß)
4 Rückstrahler an den Pedalen (gelb)
5 Schlussleuchte mit Rückstrahler, hinten (rot)
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