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Gema OptiMove CR07 Originalbetriebsanleitung Und Ersatzteilliste Seite 9

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OptiMove CR07
V 12/13
2. Die Achsensteuerung OptiMove CR07 darf erst nach genau-
em Durchlesen dieser Betriebsanleitung eingeschaltet und
betrieben werden. Falsches Bedienen der Achsensteuerung
kann zu Unfällen, Fehlfunktionen oder Schäden an der Anla-
ge führen.
ACHTUNG!
Die Kraft der Hubgeräte/Achsen ist viel stärker als die des Men-
schen! Alle Achsen müssen während dem Betrieb gegen jeglichen
Zutritt abgesichert sein (siehe örtliche Vorschriften). Bei stillste-
hendem Hubgerät niemals unter dem Z-Wagen stehen!
3. Die bauseitigen Installationen müssen gemäss den örtlichen
Vorschriften ausgeführt werden.
4. Die Steckverbindungen zwischen der Achsensteuerung Op-
tiMove CR07 und dem Leistungsteil in der Vertikalachse ZA
dürfen nur bei ausgeschalteter Spannungsversorgung ent-
fernt werden.
5. Die Verbindungskabel zwischen der Steuerung und dem
Hubgerät müssen so verlegt werden, dass sie während dem
Betrieb der Achse nicht beschädigt werden können. Beach-
ten Sie die Sicherheitsvorschriften der örtlichen Gesetzge-
bung!
6. Die obere Hubgrenze des Hubgeräts muss immer auf die
max. Höhe der Pistolenschlitze der Kabine eingestellt wer-
den. Wird eine falsche (zu hohe) Hubgrenze eingestellt, kann
dies zur Beschädigung des Hubgeräts und/oder der Kabine
führen!
ACHTUNG:
Beim Testlauf muss sichergestellt sein, dass durch den Test die An-
lage nicht beschädigt wird! Es sind insbesondere Begrenzungen
des Verfahrbereiches zu beachten (mehr dazu siehe Abschnitt "Sys-
temparameter P1 - Obere Hubgrenze einstellen")!
7. Die Spannungsversorgung des Hubgeräts erfolgt über die
Achsensteuerung OptiMove CR07. Die Versorgungsspan-
nung beträgt 230 VAC und muss immer über den Not-Aus-
Kreis geführt werden. Im Notfall kann die Spannungsversor-
gung mit dem Not-Aus-Schalter zum Motor unterbrochen
werden.
8. Bei Reparaturen des Hubgeräts müssen die Achsensteue-
rung OptiMove CR07 und das Hubgerät entsprechend den
örtlichen Sicherheitsvorschriften vom Netz abgetrennt wer-
den!
9. Reparaturen dürfen nur durch autorisierte Gema-
Reparaturstellen vorgenommen werden. Eigenmächtige, un-
befugte Eingriffe können zu Körperverletzungen und Sach-
schäden führen. Die Gewährleistung durch Gema erlischt.
10. Wir weisen darauf hin, dass der Kunde selbst für den siche-
ren Ablauf verantwortlich ist. Die Firma Gema haftet in kei-
nem Fall für entstandene Schäden.
Allgemeine Sicherheitshinweise • 7

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