1.10
Ausbildung des Personals
Nur geschultes und eingewiesenes Personal darf mit diesem Werkzeug arbeiten. Die Zu-
ständigkeiten des Personals sind klar festzulegen. Anzulernendes Personal darf nur unter
Aufsicht einer erfahrenen Person mit diesem Elektrowerkzeug arbeiten.
1.11
Gewährleistung und Haftung
Gewährleistungs- und Haftungsansprüche bei Personen- und Sachschäden sind ausge-
schlossen, wenn sie auf eine oder mehrere der folgenden Ursachen zurückzuführen sind:
• nicht bestimmungsgemäße Verwendung
• Nichtbeachtung dieser Betriebsanleitung
• unsachgemäße Montage, Inbetriebnahme, Bedienung und Wartung des Gerätes
• Betreiben des Gerätes bei defekten Sicherheitseinrichtungen oder nicht ordnungs-
gemäß angebrachten und funktionsfähigen Sicherheits- und Schutzvorrichtungen
• Nichtbeachten der Hinweise in der Betriebsanleitung bezüglich Transport,
Lagerung, Montage, Inbetriebnahme, Betrieb und Wartung des Gerätes
• eigenmächtige bauliche Veränderung an dem Gerät
• unsachgemäß durchgeführte Reparaturen
• Katastrophenfälle durch Fremdkörpereinwirkung und höhere Gewalt
1.12
Urheberrecht
Diese Betriebsanleitung ist nur für den Betreiber und dessen Personal be stimmt.
Sie enthält die Vorschriften und Hinweise, die weder vollständig, noch teilweise
• vervielfältigt
• verbreitet oder
• anderweitig mitgeteilt werden dürfen.
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