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Gewährleistung; Garantiebedingungen - Schartec M1100 Montage- Und Betriebsanleitung

Elektrische gelenkarmmarkise mit led-beleuchtung
Inhaltsverzeichnis

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Gewährleistung
Wir sind von der Gewährleistung und der Produkthaftung befreit, wenn ohne unsere vorherige Zustimmung eigene
bauliche Veränderungen vorgenommen oder unsachgemäße Installationen gegen unsere vorgegebenen Montagerichtlinien
ausgeführt bzw. veranlasst werden. Weiterhin übernehmen wir keine
oder unachtsamen Betrieb der Markise sowie für die unsachgemäße Wartung der Markise und des Zubehörs.
Batterien, Glühlampen und LEDs sind ebenfalls von den Gewährleistungsansprüchen ausgenommen.
Dauer der Garantie
Zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung des Händlers aus dem Kaufvertrag leisten wir folgende Garantie ab
Kaufdatum: 2 Jahre
Durch die Inanspruchnahme der Garantie verlängert sich die Garantiezeit nicht. Für Ersatzlieferungen und
Nachbesserungsarbeiten beträgt die Garantiefrist sechs Monate, mindestens aber die laufende Garantiefrist.
Voraussetzungen
Der Garantieanspruch gilt nur für das Land, in dem das Gerät gekauft wurde. Die Ware muss auf dem von uns
vorgegebenen
Vertriebsweg
Vertragsgegenstand selbst. Die Erstattung von Aufwendungen für Aus- und Einbau, Überprüfung entsprechender Teile,
sowie Forderungen nach entgangenem Gewinn und Schadensersatz sind von der Garantie ausgeschlossen. Der Kaufbeleg
gilt als Nachweis für ihren Garantieanspruch.
Leistung
Für die Dauer der Garantie beseitigen wir alle Mängel am Produkt, die nachweislich auf einen Material-oder
Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Wir verpflichten uns, nach unserer Wahl die mangelhafte Ware unentgeltlich gegen
mangelfreie zu ersetzen, nachzubessern oder einen Minderwert zu ersetzen. Ausgeschlossen sind Schäden durch:
unsachgemäßer Einbau und Anschluss
unsachgemäße Inbetriebnahme und Bedienung
äußere Einflüsse wie Feuer, Wasser, anormale Umweltbedingungen
mechanische Beschädigungen durch Unfall, Fall oder Stoß
fahrlässige oder mutwillige Zerstörung
normale Abnutzung, Verschleiß oder Wartungsmangel
Reparatur durch nicht qualifizierte Personen
Verwendung von Teilen fremder Herkunft
Entfernen oder unkenntlich machen der Seriennummer
Ersetzte Teile werden Eigentum des Herstellers
Folgendes stellt keinen Mangel dar!
1. Der Volant kann bedingt durch die Bauart der Markise hinten oder vorne abstehen. Die ist kein Mangel!
2. Nach dem heutigen Stand der Technik können Polyesterstoffe trotz großer Sorgfalt folgende Erscheinungen am
Markisentuch aufweisen:
- Knickfalten. Können beim Zuschnitt oder Falten des Markisentuches entstehen. Bei hellen Farben wird dies
gelegentlich auch durch einen hellen Strich sichtbar.
- Welligkeit im Naht- oder Rahmenbereich. Kann an jeder Stelle des Markisentuches auftreten. Der Stoff wird an den
Nähten doppelt gelegt und dadurch ergeben sich unterschiedliche Dicken des Stoffs. Die Spannung des Markisentuchs
durch die Gelenkarme oder Durchhängen im Bereiche der Welle können diesen Effekt verstärken. Auch sogenannte
Wassersäcke die bei unsachgemäßem Gebrauch Regen entstehen führen zu diesen Effekten.
- Seitenbahnlängung durch Spannung. Säume und Nähte des Markisentuchs werden gerade im ausgefahrenen
Zustand besonders beansprucht auf Grund des Selbstspannsystems. Der Markisenstoff wird somit ständig unter
Spannung gehalten. Dies kann beim Ausfahren der Markise dazu führen, dass die seitlichen Säume leicht
herunterhängen.

Garantiebedingungen

erstanden
worden
sein.
Verantwortung
Der
Garantieanspruch
6
für
den
versehentlichen
besteht
nur
für Schäden
am

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