• Der Anschlagpunkt muss eine Tragkraft von mindestens 10 kN (~ 1000 kg) aufweisen.
• Der Anschlagpunkt des Seiles sollte oberhalb des Benutzers liegen, denn dann ist bei Straffseil und Lage des
Auffanggerätes oberhalb des Benutzers eine lichte Höhe zwischen den Füßen des Benutzers und einem
darunter liegenden Gefahrenbereich von mindestens 2,00 m ausreichend. Siehe hierzu auch nachstehende
Piktogramme.
• Wird aus Gründen der örtlichen Gegebenheiten ein Anschlagpunkt auf Höhe der Füße des Benutzers gewählt,
so ist eine lichte Höhe zwischen den Füßen des Benutzers und einem darunterliegenden Gefahrenbereich von
mindestens 4 m erforderlich. Siehe hierzu nachstehende Piktogramme.
• Hat der Anschlagpunkt scharfe Kanten, ist ein Kantenschutz oder Anschlagmittel (z.B. Nr. 1307) zur
Befestigung des Seiles zu verwenden. Sicherheitsseil nicht im Ankerstichverfahren an dem Anschlagpunkt
befestigen.
• Hinweis: das mitlaufende Auffanggerät KB2 einschließlich beweglicher Führung wurde auch für den horizon-
talen Einsatz und einen daraus simulierten Absturz über eine Kante erfolgreich geprüft. Dabei wurde eine
Stahlkante mit Radius r = 0,5 mm ohne Grate verwendet. Aufgrund dieser Prüfung ist die Ausrüstung geeignet,
über ähnliche Kanten, wie sie beispielsweise an gewalzten Stahlprofilen, an Holzbalken oder an einer verklei-
deten, abgerundeten Attika vorhanden sind, benutzt zu werden. Ungeachtet dieser Prüfung muss bei horizon-
talem oder schrägem Einsatz, wo ein Risiko des Absturzes über eine Kante besteht, folgendes zwingend
berücksichtigt werden:
1. Zeigt die vor Arbeitsbeginn durchgeführte Gefährdungsbeurteilung, dass es sich bei der Absturzkante
um eine besonders „schneidende" und/oder „nicht gratfreie" Kante (z.B. unverkleidete Attika oder scharfe
Betonkante) handelt, so sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen, dass
– ein Absturz über die Kante ausgeschlossen ist oder
– es ist vor Arbeitsbeginn ein Kantenschutz zu montieren oder
– es ist Kontakt mit dem Hersteller aufzunehmen
2. Der Anschlagpunkt der beweglichen Führung darf nicht unterhalb der Standfläche des Benutzers liegen.
3. Die Umlenkung an der Kante (gemessen zwischen den beiden Schenkeln des Verbindungsmittels/beweg-
licher Führung) muss mindestens 90° betragen.
4. Der erforderliche Freiraum unterhalb der Kante beträgt mindestens ... m (siehe Piktogramme)
5. Um einen Pendelsturz zu verhindern, sind Arbeitsbereich bzw. seitliche Bewegungen aus der Mittenachse
zu beiden Seiten auf jeweils max. 1,5 m zu begrenzen. In anderen Fällen sind keine Einzelanschlagpunkte,
sondern z.B. Anschlageinrichtungen der Klasse C oder D nach EN 795 zu verwenden.
6. Hinweis: Bei Verwendung des Teilsystems an einer Anschlageinrichtung der Klasse C nach EN 795 mit
horizontal beweglicher Führung ist bei der Ermittlung der notwendigen lichten Höhe unterhalb des
Benutzers auch die Auslenkung der Anschlageinrichtung zu berücksichtigen. Hierzu sind die Angaben in
der Gebrauchsanleitung der Anschlageinrichtung zu beachten.
7. Bei einem Sturz über eine Kante bestehen Verletzungsgefahren während des Auffangvorganges durch
Anprallen des Stürzenden an Bauwerksteile bzw. Konstruktionsteile.
8. Für den Fall eines Sturzes über die Kante sind besondere Maßnahmen zur Rettung festzulegen und zu
üben. Ungeachtet dieser erfolgreichen Prüfung wird folgendes empfohlen: Würde im Absturzfall das
Auffanggerät und/oder das Seil mit scharfen Kanten (z.B. Flachdächer, Traversen von Gittermasten) in
Berührung kommen, so verhindern zuvor montierte geeignete Schutzmaßnahmen an diesen Kanten eine
Beschädigung des Auffanggerätes mit seinem Seil.
•
Das Auffanggerät KB2 ist nicht für die Sicherung mehrerer Personen an einem Seil zugelassen.