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Leopard JAMIS Cityrad Bedienungsanleitung Seite 11

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Gefahren einer unsachgemäßen
Benutzung
Nutzen Sie Ihr Fahrzeug nur im
Rahmen seines bestimmungsgemäßen Ge-
brauchs. Lesen Sie dazu den Abschnitt „be-
stimmungsgemäßer Gebrauch".
Zum bestimmungsgemäßen Gebrauch zählt
auch die Einhaltung der Betriebs- Wartungs-
und Instandhaltungsbedingungen, die in die-
ser Anleitung beschrieben sind. Informieren
Sie auch andere Nutzer über den bestim-
mungsgemäßen Gebrauch und die Gefahren
bei Nichteinhaltung. Eine unsachgemäße
Nutzung, Überlastung oder mangelnde Pfle-
ge kann Unfälle und Stürze mit schwersten
Verletzungen für Sie und Andere zur Folge
haben!
Wenn sie so ausgestattet sind, wie es die nati-
onale Gesetzgebung vorschreibt, dürfen
Typ 1
Trekkingräder
und entsprechend aus-
gestattete
Pedelecs,
Jugendräder, Kinderrä-
der und Singlespeed /
Fixie-Räder im öffentlichen Straßenverkehr und
in leichtem Gelände wie z. B. Feldwegen, einge-
setzt werden (Singlespeed / Fixie-Räder mit nur
einer Bremse dürfen nicht am öffentlichen Stra-
ßenverkehr teilnehmen).
10
Typ 2
City- und Tourenräder
und entsprechend aus-
gestattete Pedelecs, Ju-
gendräder, Kinderräder
und Singlespeed/Fixie-
Räder im öffentlichen
Straßenverkehr und auf
befestigten Wegen ein-
gesetzt werden. (Sing-
lespeed / Fixie-Räder mit nur einer Bremse dürfen
nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen).
Hersteller und Händler haften nicht für eine über
den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinausge-
hende Verwendung. Das gilt insbesondere für die
Nichteinhaltung der Sicherheitshinweise und dar-
aus resultierende Schäden, zum Beispiel durch:
• die Benutzung im Gelände,
• Überladung oder
• unsachgemäße Beseitigung von Mängeln
Fahrräder sind nicht für Extrembelastungen, wie
z. B. Fahren über Treppen oder Sprünge, harte
Anwendungen wie genehmigte Wettbewerbsver-
anstaltungen, Trickfahrten oder Kunstsprungfigu-
ren, ausgelegt. Eine Teilnahme an Wettkämpfen
ist nur zulässig, wenn der Hersteller dies freigibt.
Typ 3
MTB – Federweg bis ca. 120 mm
und entsprechend aus-
gestattete
Pedelecs,
Jugendräder und Sin-
glespeed / Fixie-Räder
im öffentlichen Straßen-
verkehr und in mittel-
schwerem Gelände wie z. B. Feldwegen, Trails
und Cross Country-Kursen eingesetzt werden.
(Singlespeed / Fixie-Räder mit nur einer Brem-
se dürfen nicht am öffentlichen Straßenverkehr
teilnehmen). Es dürfen kleine Hindernisse wie
Wurzeln, Steine oder Stufen überfahren werden.
Entsprechende Schutzausrüstung (geeigneter
Helm, Handschuhe) ist zu tragen.
Hersteller und Händler haften nicht für eine über
den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinausge-
hende Verwendung. Das gilt insbesondere für die
Nichteinhaltung der Sicherheitshinweise und da-
raus resultierende Schäden, zum Beispiel durch:
• die Benutzung in schwerem Gelände, Sprün-
ge, Steilabfahrten, Bikepark
• Überladung oder
• unsachgemäße Beseitigung von Mängeln
Fahrräder sind nicht für Extrembelastungen, wie
z. B. Steilabfahrten oder hohe Sprünge, harte An-
wendungen wie genehmigte Wettbewerbsverans
taltungen,Trickfahrten oder Kunstsprungfiguren,
ausgelegt.
Typ 4
All Mountain – Federweg ca. 120-150mm
und entsprechend aus-
gestattete Pedelecs im
öffentlichen
Straßen-
verkehr und im Gelän-
de eingesetzt werden.
Es dürfen Hindernisse wie Wurzeln, Steine oder
Stufen überfahren werden. Kleine Sprünge sind
zulässig. Entsprechende Schutzausrüstung (ge-
eigneter Helm, Handschuhe, evtl. Protektoren) ist
zu tragen.
Hersteller und Händler haften nicht für eine über
den bestimmungsgemäßen Gebrauch hinausge-
hende Verwendung. Das gilt insbesondere für die
Nichteinhaltung der Sicherheitshinweise und da-
raus resultierende Schäden, zum Beispiel durch:

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