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Allgemeine Sicherheitshinweise; Prüfungen; Bestimmungsgemäße Verwendung; Vorhersehbare Fehlanwendung - unicraft GHHW 1000 Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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Bestimmungsgemäße Verwendung
Die am Gabelhochhubwagen angebrachte Sicherheits-
kennzeichnung darf nicht entfernt werden. Beschädigte
oder fehlende Sicherheitskennzeichnungen können zu
Fehlhandlungen, Personen- und Sachschäden führen.
Sie sind umgehend zu ersetzen.
Ist die Sicherheitskennzeichnung nicht auf den ersten
Blick erkenntlich und begreifbar, ist der Gabelhochhub-
wagen außer Betrieb zu nehmen, bis eine neue Sicher-
heitskennzeichnung angebracht worden ist.

2.6 Allgemeine Sicherheitshinweise

Die gültigen Unfallverhütungsvorschriften sind zu befol-
gen. Ist der Hubwagen zur Benutzung durch Arbeitneh-
mer vorgesehen, sind darüber hinaus die einschlägigen
arbeitsrechtlichen Vorschriften zu beachten, z. B. die
Unfallverhütungsvorschrift VBG 36.
Der Untergrund, auf dem der Gabelhochhubwagen steht
und auf dem er bewegt wird, muss ausreichend tragfä-
hig, fest und eben sein.
2.7 Prüfungen
Gemäß VBG 36 (BGV D27) ist der Hubwagen je nach
Bedarf, jedoch mindestens einmal jährlich durch einen
Sachkundigen zu überprüfen.
3
Bestimmungsgemäße Ver-
wendung
Der Gabelhochhubwagen ist mit einer manuell zu bedie-
nenden Hydraulikpumpe ausgestattet und dient aus-
schließlich zum Heben, Senken und manuellen Verfah-
ren von Lasten auf ebenen und befestigten Fahrbahnen
bis zur angegebenen Maximal-Last. Der Hubwagen ist
für den Stückguttransport von genormten Paletten, Git-
terboxen und anderen palettierten Lasten im innerbe-
trieblichen Verkehr konzipiert. In explosionsgefährdeten
Räumen oder Umgebungen mit aggressiven Materialien
darf der Hubwagen nicht verwendet werden.
Der Gabelhochhubwagen darf nur von eingewiesenen
Personen betrieben werden. Er muss sich in technisch
einwandfreiem Zustand befinden. Eventuelle Schäden
oder Störungen müssen umgehend beseitigt werden.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die
Einhaltung aller Angaben in dieser Anleitung. Jede über
die bestimmungsgemäße Verwendung hinausgehende
oder andersartige Benutzung gilt als Fehlgebrauch.
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HINWEIS!
Der nicht bestimmungsgemäße Gebrauch (Fehl-
gebrauch) des Gabelhochhubwagens sowie die
Missachtung der Sicherheitsvorschriften oder der
Bedienungsanleitung schließen eine Haftung des
Herstellers für daraus resultierende Schäden an Per-
sonen oder Gegenständen aus und bewirken ein
Erlöschen des Garantieanspruches!
Bei konstruktiven und technischen Änderungen an dem
Gabelhochhubwagen übernimmt die Firma Stürmer Ma-
schinen GmbH keine Haftung.
Ansprüche jeglicher Art wegen Schäden aufgrund nicht
bestimmungsgemäßer Verwendung sind ausgeschlos-
sen.

3.1 Vorhersehbare Fehlanwendung

Mit dem Gabelhochhubwagen sind bei Einhaltung der
bestimmungsgemäßen Verwendung keine vernünftiger-
weise vorhersehbaren Fehlanwendungen möglich, die
zu gefährlichen Situationen mit Personenschäden führen
könnten.

3.2 Restrisiken

Auch bei Beachtung aller Sicherheitsbestimmungen ver-
bleibt beim Betrieb des Gabelhochhubwagens ein in der
Folge beschriebenes Restrisiko. Alle Personen, die mit
dem Gabelhochhubwagen arbeiten, müssen diese Re-
strisiken kennen und die Anweisungen befolgen, die ver-
hindern, dass diese Restrisiken zu Unfällen oder Schä-
den führen.
Während des Betriebs besteht Quetschgefahr für die
oberen und unteren Gliedmaßen.
Während Einricht- und Rüstarbeiten kann es notwendig
sein, bauseitige Schutzeinrichtungen zu demontieren.
Dadurch entstehen verschiedene Restrisiken und Ge-
fahrenpotentiale, die sich jeder Bediener bewußt ma-
chen muss.
HINWEIS!
Das Gerät darf nur in technisch einwandfreien
Zustand betrieben werden. Eventuelle Störungen
müssen umgehend beseitigt werden. Eigenmäch-
tige Veränderungen am Produkt oder der nicht
bestimmungsgemäße Gebrauch, sowie Missach-
tung der Sicherheitsvorschriften oder der
Betriebsanleitung schließen eine Haftung des Her-
stellers für daraus resultierende Schäden an Per-
sonen oder Gegenständen aus und bewirken ein
Erlöschen des Garantieanspruches!
GHHW 1000 | Version 2.03

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