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Verantwortung Des Betreibers; Personalanforderungen - unicraft GHHW 1000 Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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Sicherheit
WARNUNG!
Diese Kombination aus Symbol und Signalwort weist
auf eine möglicherweise gefährliche Situation hin,
die zum Tod oder zu schweren Verletzungen führt,
wenn sie nicht gemieden wird.
VORSICHT!
Diese Kombination aus Symbol und Signalwort weist
auf eine möglicherweise gefährliche Situation hin,
die zu geringfügigen oder leichten Verletzungen füh-
ren kann, wenn sie nicht gemieden wird.
ACHTUNG!
Diese Kombination aus Symbol und Signalwort weist
auf eine möglicherweise gefährliche Situation hin,
die zu Sach- und Umweltschäden führen kann, wenn
sie nicht gemieden wird.
HINWEIS!
Diese Kombination aus Symbol und Signalwort weist
auf eine möglicherweise gefährliche Situation hin, die
zu Sach- und Umweltschäden führen kann, wenn sie
nicht gemieden wird.
Tipps und Empfehlungen
Tipps und Empfehlungen
Dieses Symbol hebt nützliche Tipps und
Empfehlungen sowie Informationen für einen effizi-
enten und störungsfreien Betrieb hervor.
Um die Risiken von Personen- und Sachschäden zu re-
duzieren und gefährliche Situationen zu vermeiden,
müssen Sie die in dieser Betriebsanleitung aufgeführten
Sicherheitshinweise beachten.

2.2 Verantwortung des Betreibers

Betreiber
Betreiber ist die Person, welche den Gabelhochhubwa-
gen zu gewerblichen oder wirtschaftlichen Zwecken
selbst betreibt oder einem Dritten zur Nutzung bzw. An-
wendung überlässt und während des Betriebs die rechtli-
che Produktverantwortung für den Schutz des Benut-
zers, des Personals oder Dritter trägt.
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Betreiberpflichten
Wird der Gabelhochhubwagen im gewerblichen Bereich
eingesetzt, unterliegt der Betreiber des Gabelhochhub-
wagens den gesetzlichen Pflichten zur Arbeitssicherheit.
Deshalb müssen die Sicherheitshinweise in dieser Be-
triebsanleitung wie auch die für den Einsatzbereich des
Gabelhochhubwagens gültigen Sicherheits-, Unfallver-
hütungs- und Umweltschutzvorschriften eingehalten
werden. Dabei gilt insbesondere folgendes:
- Der Betreiber muss sich über die geltenden Ar-
beitsschutzbestimmungen informieren und in einer
Gefährdungsbeurteilung zusätzlich Gefahren er-
mitteln, die sich durch die speziellen Arbeitsbedin-
gungen am Einsatzort des Gabelhochhubwagens
ergeben. Diese muss er in Form von Betriebsan-
weisungen für den Betrieb des Gabelhochhubwa-
gens umsetzen.
- Der Betreiber muss während der gesamten Ein-
satzzeit des Gabelhochhubwagens prüfen, ob die
von ihm erstellten Betriebsanweisungen dem aktu-
ellen Stand der Regelwerke entsprechen, und
diese, falls erforderlich, anpassen.
- Der Betreiber muss die Zuständigkeiten für Instal-
lation, Bedienung, Störungsbeseitigung, Wartung
und Reinigung eindeutig regeln und festlegen.
- Der Betreiber muss dafür sorgen, dass alle Perso-
nen, die mit dem Gabelhochhubwagen umgehen,
diese Anleitung gelesen und verstanden haben.
Darüber hinaus muss er das Personal in regelmä-
ßigen Abständen schulen und über die Gefahren
informieren.
- Der Betreiber muss dem Personal die erforderliche
Schutzausrüstung bereitstellen und das Tragen
der erforderlichen Schutzausrüstung verbindlich
anweisen.
Weiterhin ist der Betreiber dafür verantwortlich, dass der
Gabelhochhubwagen stets in technisch einwandfreiem
Zustand ist. Daher gilt folgendes:
- Der Betreiber muss dafür sorgen, dass die in die-
ser Anleitung beschriebenen Wartungsintervalle
eingehalten werden.
- Der Betreiber muss alle Sicherheitseinrichtungen
regelmäßig auf Funktionsfähigkeit und Vollständig-
keit überprüfen lassen.

2.3 Personalanforderungen

Qualifikationen
Die verschiedenen in dieser Anleitung beschriebenen Auf-
gaben stellen unterschiedliche Anforderungen an die Quali-
fikation der Personen, die mit diesen Aufgaben betraut sind.
GHHW 1000 | Version 2.03

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