4. Von der Garantie nicht umfasst sind alle Schäden, die durch unsachgemäße
Handhabung, insbesondere Öffnen des Gerätes oder Beschädigung der
Prüfplakette, sowie äußere Einwirkungen entstanden sind.
5. Garantieansprüche bestehen nur, wenn der Endabnehmer uns den Mangel
unverzüglich, spätestens binnen 2 Wochen nach Feststellung, schriftlich
unter Übersendung der Erwerbsrechnung mitteilt und Lady-Comp nach
dem Auftreten des Mangels nicht mehr benutzt, sondern transportversichert
an uns übersendet.
Für Fragen oder weitere Auskünfte kontaktiere Deinen Lady-Comp-Händler
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