17 Garantiebedingungen
Die nachstehenden Bedingungen beinhalten die Voraussetzungen und den Umfang unserer Garantieleistungen und lassen
unsere gesetzlichen und vertraglichen Gewährleistungsverpflichtungen unberührt.
Für unsere Produkte leisten wir Garantie gemäß nachfolgenden Bedingungen:
1. Wir geben 24 Monate-Gewährleistung für AXDIA -Produkte. Innerhalb von 12 Monaten ab Kaufdatum beheben wir
nentgeltlich nach Massgabe der folgenden Garantiebedingungen Schäden oder Mängel am Produkt. Bei einem Mangel
oder Defekt, der später als 12 Monate nach dem Kaufdatum festgestellt wird, muß für eine Garantiereparatur ein
Fabrikationsfehler nachweislich vorliegen.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf Batterien und andere Teile, die zu den Verbrauchsgütern zählen, leicht zerbrechliche
Teile, wie z.B. Glas oder Kunststoff sowie Defekte aufgrund des normalen Verschleißes. Eine Garantiepflicht wird nicht
ausgelöst durch geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für die Wert- und Gebrauchstauglichkeit des
Produkts unerheblich sind, durch Schäden aus chemischen und elektrochemischen Einwirkungen, von Wasser sowie
allgemein aus anormalen Bedingungen.
2. Die Garantieleistung erfolgt in der Weise, dass mangelhafte Teile nach unserer Wahl unentgeltlich instand gesetzt oder
durch einwandfreie Teile ersetzt werden. AXDIA behält sich das Recht auf Austausch gegen ein gleichwertiges Ersatzgerät
vor, falls das eingesandte Produkt innerhalb eines angemessenen Zeit- und Kostenrahmens nicht instand gesetzt werden
kann. Ebenso kann das Produkt gegen ein anderes gleichwertiges Modell ausgetauscht werden. Instandsetzungen vor Ort
können nicht verlangt werden. Ersetzte bzw. getauschte Teile gehen in unser Eigentum über.
3. Der Garantieanspruch erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe von Personen vorgenommen werden, die hierzu von uns
nicht ermächtigt sind, oder wenn unsere Produkte mit Ergänzungs- oder Zubehörteilen versehen werden, die nicht auf
unsere Produkte abgestimmt sind.
4. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf.
Die Garantiefrist für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze Produkt.
5. Weitergehende und andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des Produkts entstandener Schäden
sind – soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist – ausgeschlossen. Wir haften also nicht für zufällige,
indirekte oder sonstige Folgeschäden aller Art, die zu Nutzungseinschränkungen, Datenverlusten, Gewinneinbußen oder
Betriebsausfall führen.
Geltendmachung eines Garantiefalles
1. Um den Garantieservice in Anspruch zu nehmen, müssen Sie Kontakt mit AXDIA Service-Center über E-Mail, per Fax
oder Telefon aufnehmen (Kontaktdaten siehe unten). Ebenso steht Ihnen dafür unser Serviceformular auf unserer
Webseite oder auf der Rückseite der Garantiebedienungen zur Verfügung.
2. AXDIA Service-Center wird versuchen, Ihr Problem zu diagnostizieren und zu lösen. Wird ein Garantiefall festgestellt,
erhalten Sie eine RMA Nummer (Return Material Authorization) und werden gebeten, das Produkt zu AXDIA einzusenden.
ACHTUNG: AXDIA nimmt nur Sendungen an, die mit einer RMA-Nummer versehen sind.
Für die Einsendung des Produktes ist folgendes zu beachten:
1. Die Sendung ist ausreichend frankiert, versichert und transportgerecht einzusenden. Dem Produkt darf kein Zubehör
beigefügt sein (keine Kabel, CD's, Speicherkarten, Handbücher, etc.), wenn nicht von AXDIA Service-Center anders
bestimmt.
2. Die RMA-Nummer ist sichtbar und lesbar von außen auf der Verpackung zu vermerken.
3. Eine Kopie des Kaufbelegs muss als Garantienachweis beigefügt werden.
4. Nach Eingang des eingesandten Produkts leistet AXDIA Garantie gemäß Garantiebedienungen und sendet das Produkt
frei Haus versichert zurück.
Außerhalb der Garantie
AXDIA kann einen Serviceanspruch außerhalb der Garantie ablehnen. Willigt AXDIA in einen Service außerhalb der Garantie
ein, so werden alle Instandsetzungs- und Transportkosten in Rechnung gestellt. AXDIA nimmt keine Sendungen an, die nicht
zuvor von AXDIA durch RMA (Return Material Authorization) genehmigt wurden.