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Entsorgungshinweise; Garantie - Riwall PRO RAB 240 Übersetzung Der Originalanleitung

40-v-batterie
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HINWEIS
Beachten Sie die Anweisungen zum
Laden des Akkus in der Bedienungs-
anleitung des Elektrowerkzeuges bzw.
des Ladegerätes.
Verkürzte Betriebszeiten nach dem Auf-
laden weisen auf Verschleiß des Akkus
hin. Der Akku muss ersetzt werden.
Werden die Akkus längere Zeit nicht
benutzt, Akkus teilweise geladen und kühl
(10–25 °C) lagern.
Transport
Die Lithiumäquivalentmenge der im Liefer-
umfang enthaltenen Akkus liegt unter den
einschlägigen Grenzwerten. Daher unterliegt
der Akku als Einzelteil sowie das Elektrowerk-
zeug mit seinem Lieferumfang nicht nationalen
oder internationalen Gefahrgutvorschriften.
Beim Transport mehrerer Geräte mit Lithium-
Ionen-Akkus können diese Vorschriften rele-
vant werden und besondere Sicherheitsmaß-
nahmen (z. B. für die Verpackung) erfordern.
Informieren Sie sich in diesem Fall über die
für das Einsatzland geltenden Vorschriften.
VORSICHT!
Akkus mit beschädigtem Gehäuse nicht
versenden.

Entsorgungshinweise

Rohstoffrückgewinnung statt Müll-
entsorgung.
Gerät, Zubehör und Verpackung sollten einer
umweltgerechten Wiederverwertung
zugeführt werden. Zum sortenreinen
Recycling sind Kunststoffteile
gekennzeichnet.
WARNUNG!
Akkus/Batterien nicht in den Hausmüll,
ins Feuer oder ins Wasser werfen.
Ausgediente Akkus nicht öffnen.
Akkus/Batterien sollen gesammelt, recycelt
oder auf umweltfreundliche Weise entsorgt
werden.
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RAB240 / RAB440 / RAB640
Nur für EU-Länder:
Gemäß Richtlinie 2006/66/EG müssen
defekte oder verbrauchte Akkus/Batterien
recycelt werden.
HINWEIS
Über Entsorgungsmöglichkeiten beim
Fachhändler informieren!

Garantie

Dieses Produkt wurde nach höchsten
Qualitätsstandards gefertigt. Bei Erwerb
eines Neuprodukts wird eine Hersteller-
Garantie von 24 Monaten gewährt,
beginnend mit dem Verkaufsdatum.
Die Garantie erstreckt sich nur auf Mängel,
die auf Material- und/oder Herstellungs-
fehler sowie auf die Nichterfüllung
zugesicherter Eigenschaften
zurückzuführen sind. Bei Geltendmachung
eines Garantieanspruchs ist der Original-
Verkaufsbeleg mit Verkaufsdatum
beizufügen. Garantiereparaturen dürfen
ausschließlich von autorisierten
Werkstätten oder Service-Stationen
durchgeführt werden. Ein Garantieanspruch
besteht nur bei bestimmungsgemäßer
Verwendung.
Von der Garantie ausgeschlossen sind alle
Schäden, die durch folgende Ereignisse
hervorgerufen werden:
– Missbrauch, Überlastung oder
Vernachlässigung;
– gewerblichen Gebrauch (Industrie,
Handwerk, Vermietung)
– Reparaturen durch nicht autorisierte
Stellen;
– Beschädigungen durch Fremd-
einwirkung, Fremdkörper, Substanzen
oder Unfälle.

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Diese Anleitung auch für:

Rab 440Rab 640

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