1.
Transport von Geräten, die brennbare Kältemittel enthalten.
Siehe Transportvorschriften
2.
Kennzeichnung
von
Schildern
Siehe regionale Vorschriften
3.
Entsorgung von Geräten mit brennbaren Kältemitteln
Siehe nationale Vorschriften
4.
Lagerung von Ausrüstung/Geräten
Die Lagerung der Geräte sollte gemäß den Anweisungen des Herstellers erfolgen.
5. Lagerung von verpackten (unverkauften) Geräten
Der Schutz der Lagerverpackung sollte so ausgeführt sein, dass eine mechanische Beschädigung keine
Undichtigkeit der Kältemittelfüllung verursacht. Die maximale Anzahl der Geräte, die zusammen
gelagert werden dürfen, richtet sich nach den regionalen Vorschriften.
6.
Informationen zur Wartung
1)
Überprüfungen des Bereichs
Vor Beginn der Arbeiten an Anlagen mit brennbaren Kältemitteln sind Sicherheitskontrollen erforderlich, um das
Zündrisiko zu minimieren. Bei Reparaturen an der Kälteanlage sind die folgenden Vorsichtsmaßnahmen zu beachten,
bevor Arbeiten an der Anlage durchgeführt werden.
2)
Arbeitsablauf
Die Arbeiten sind nach einem kontrollierten Verfahren durchzuführen, um das Risiko zu minimieren, dass während der
Durchführung der Arbeiten entzündbare Gase oder Dämpfe vorhanden sind
3)
Allgemeiner Arbeitsbereich
Alle Wartungsmitarbeiter und andere Personen, die vor Ort arbeiten, müssen über die Art der auszuführenden Arbeiten
unterrichtet werden. Arbeiten auf engstem Raum sind zu vermeiden. Der Bereich um den Arbeitsbereich ist
abzusperren. Stellen Sie sicher, dass die Bedingungen innerhalb des Bereichs durch die Kontrolle von brennbaren
Materialien gesichert sind.
4)
Auf Vorhandensein von Kältemittel prüfen
Der Bereich muss vor und während der Arbeit mit einem geeigneten Kältemitteldetektor überprüft werden, um
sicherzustellen, dass der Techniker über möglicherweise entflammbare Atmosphären informiert ist. Stellen Sie sicher,
dass das verwendete Leckageanzeigegerät für die Verwendung mit brennbaren Kältemitteln geeignet ist, d. h. nicht
funkenbildend, ausreichend versiegelt und eigensicher.
5)
Vorhandensein eines Feuerlöschers
Sind Heißarbeiten an der Kältemaschine oder den zugehörigen Teilen durchzuführen, müssen geeignete
Feuerlöschvorrichtungen zur Verfügung stehen. Stellen Sie einen Trockenpulver- oder CO2-Feuerlöscher neben dem
Füllbereich bereit.
6)
Keine Zündquellen
Keine Person, die Arbeiten in Bezug auf eine Kälteanlage ausführt, bei denen Rohrleitungen, die brennbares Kältemittel
enthalten oder enthalten haben, freigelegt werden, darf Zündquellen so verwenden, dass sie zu Brand- oder
Explosionsgefahr führen können. Alle möglichen Zündquellen, einschließlich des Rauchens von Zigaretten, sollten
ausreichend weit vom Aufstellungs-, Reparatur-, Demontage- und Entsorgungsort entfernt sein. Vor Beginn der Arbeiten
ist der Bereich um das Gerät herum zu untersuchen, um sicherzustellen, dass keine brennbaren Gefahren oder
Zündgefahren bestehen. Rauchverbotsschilder müssen angebracht werden.
7)
Belüfteter Raum
Stellen Sie sicher, dass sich der Bereich im Freien befindet oder ausreichend belüftet ist, bevor Sie das System
unterbrechen oder Heißarbeiten ausführen. Während der Zeit, in der die Arbeiten durchgeführt werden, muss ein
gewisses Maß an Belüftung gewährleistet sein. Die Lüftung sollte das freigesetzte Kältemittel sicher verteilen und
vorzugsweise nach außen in die Atmosphäre abgeben.
Geräten
mit
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