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Garantieerklärung - HJS City-Filter Einbau- / Betriebsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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HJS Diesel-Partikelfilter
Einbauhinweis
Grundsätzlich sind die mitgelieferten Montageteile zu ver wen den.
Der City-Filter® ist so auszurichten, dass andere Fahrzeugteile nicht
berührt wer den.
Die mitgelieferten Hinweis-Aufkleber sind sichtbar im Mo tor raum und
an der B-Säule Fahrertür anzubringen.
Oxi da ti ons ka ta ly sa to ren, die dem City-Filter® vor ge schal tet sind,
kön nen bei der Nachrüstung im Ein zel fall wei ter ver wen det wer den,
wenn diese nachweislich
nicht älter als 5 Jahre sind,
I
nicht länger als 80.000 km Laufleistung im Fahrzeug ver baut wa ren
I
(Nach weis der Laufleistung über Serviceheft und Ent fer nungs-
messer) und
nicht mit sichtbaren Mängeln behaftet sind.
I
Wird der vorgenannte Nachweis nicht erbracht, ist de r O xi da ti ons-
ka ta ly sa tor vor der Nachrüstung mit dem Ci ty-Filter® zu er neu ern.
Garantie-Erklärung
HJS gewährt bei nachweislich korrekter Montage durch eine Fachwerkstatt, der Einhaltung der Einbau- und Betriebsvorschriften nach
Fahrzeugherstellervorgaben, sowie dem bestimmungsgemäßen Gebrauch, eine Garantie ab Einbaudatum auf Material- und Herstel-
lungsfehler. Im Garantiefall ist durch den Antragsteller mithilfe von aussagekräftigen* Einbaurechnungen, Fehlerprotokollen oder ande-
ren Werkstattdokumenten nachzuweisen, dass die Einbau- und Betriebsvorschriften eingehalten wurden. Das beanstandete Ersatzteil
ist für eine ordnungsmäßige Beurteilung mit allen oben aufgeführten Dokumenten an HJS zur Überprüfung ein zusenden. Ohne, die auch
weiter unten aufgeführten Dokumente, kann der Garantiegeber die Garantieleistung ablehnen.
City-Filter® Garantiedauer ab Einbau: 2 Jahre Garantie oder 80.000 km
HJS steht es frei, das beanstandete Ersatzteil instand zu setzen, einen Austausch vorzunehmen oder den Kaufpreis zu erstatten. Beim
Austausch wird das beanstandete Ersatzteil kostenfrei durch ein neues Ersatzteil gleicher Art, gleicher Güte und gleichen Typs ersetzt.
Sofern das betro ene Ersatzteil zum Zeitpunkt der Beanstandung nicht mehr hergestellt wird, ist HJS berechtigt ein ähnliches Ersatzteil
zu liefern.
Die Gewährleistungsansprüche des Fahrzeughalters gegenüber der Werkstatt, die das HJS Ersatzteil eingebaut hat oder gegenüber dem
Teilehändler, von dem der Kunde das Ersatzteil bezogen hat, werden durch die HJS Garantieerklärung nicht eingeschränkt. Dies gilt insbe-
sondere im Falle eines Fehlschlagens der Ersatzlieferung z.B. bei Unmöglichkeit, Fehlerhaftigkeit oder Verzögerung der Ersatzlieferung.
Neben den Rechten aus der Garantie, stehen dem Verbraucher die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Die unter Umständen günsti-
geren gesetzlichen Rechte, werden durch die HJS Garantie nicht berührt oder eingeschränkt.
*Ein- und Ausbaurechnungen mit Angaben zum Fahrzeughersteller-, -Typ, Kennzeichen, Fahrgestellnummer, Fahrzeugschlüsselnummer, Motorkennbuch-
stabe, Leistung, Erstzulassung, KM Laufleistung bei Einbau und Ausbau. Bei Katalysatoren, Partikelfiltern und elektronischen Bauteilen ( Sensoren etc. ) sind
zusätzlich das Fehlerprotokoll, die Diagnosebeschreibung und das AU-Protokoll beizustellen.
HJS Emission Technology GmbH & Co. KG
Dieselweg 12 • D-58706 Menden/Sauerland Telefax +49 2373 987-249 Internet www.hjs.com
Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Bei bestimmungsgemäßem Gebrauch ist sichergestellt, dass durch
ma ximale Beladung keine Schädigung des Filtersystems auf treten
kann. Bei ausschließlichem Betrieb des nach ge rü ste ten PKW im Kurz-
stre c kenbetrieb kann sich nach deutlich mehr als 5.000 km eine er höh-
te Rußbeladung des Filtersystems ein stel len.
Für diesen Fall empfehlen wir, das Fahrzeug bei höheren durch schnitt-
li chen Geschwindigkeiten oder Lasten zu fahren, um durch ei ne kon ti-
nu ierliche Regeneration den Ruß abzubauen.
Ab wei chun gen von einem bestimmungsgemäßen Gebrauch kön nen
sich er ge ben, wenn ein nicht zugelassener O xi da ti ons ka ta ly sa tor ver-
baut wird. Motordefekte, die übersehen wer den, kön nen zu ei ner deut-
lichen Erhöhung der Rußemissionen führen (z.B. Stö run gen vom AGR-
oder Einspritzsystem, die nicht als Feh ler er kannt wer den, schrän ken
die katalytische Aktivität ein).
Hinweise
Ist ein Fahrzeug mit einem City-Filter® ausgestattet, darf aus -
schließlich Dieselkraftsto nach DIN EN 590, DIN 51 628 oder Bi o die sel
nach DIN EN 14 214 (bei Freigabe des Fahr zeug her stel lers) ver wen det
wer den. Unter Einhaltung der o.g. DIN-Normen sind auch Kraft sto e
mit einem maximalen Schwefelgehalt von 50 mg/kg zu läs sig (bei Frei-
gabe des Fahr zeug her stel lers). Die Ver wen dung an de rer Kraft sto e,
wie z.B. Pflan ze n o el, ist nicht ge stat tet.
Fahrzeuge, deren Mo tor leistung nicht dem werkseitigen Aus lie-
fe rungs zu stand entsprechen, sind nicht für die Verwendung des
City-Filter® frei ge geben.
Bei Nichteinhaltung besteht kein Garantieanspruch.
Telefon +49 2373 987-222 E-Mail vertrieb@hjs.com

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