Montage- und Bedienungsanleitung Heft 2
Gültig nur in Verbindung mit Heft 1 Beschreibung und Zulassung Grenzwertgeber
Grenzwertgeber Typ GWS
Zulassungsnummer
Der Allgemein bauaufsichtlichen Zulassung
EG-Baumusterprüfbescheinigung
nach 94/9/EG (ATEX)
KENNZEICHNUNG (POS. 13)
Neues Bauartzulassungs-Kennzeichen
Bisheriges Bauartzulassungs-Kennzeichen
INHALT
MONTAGEHINWEISE
BESTIMMUNGSGEMÄSSE VERWENDUNG IN
EXPLOSIONSGEFÄHRDETEN BEREICHEN
ERMITTLUNG DES EINSTELLMASSES X
EINSTELLUNG DES EINSTELLMASSES X
EINBAU IN BEHÄLTER
ANSCHLUSSEINRICHTUNG
BEDIENUNG
MONTAGEHINWEISE
Die Montage des Grenzwertgebers (GWG) ist von einem Fachbetrieb bzw. einem Fachbetrieb nach WHG vor-
zunehmen. Diese Forderung gilt auch für die FUNKTIONSKONTROLLE, WARTUNG und INSTANDHALTUNG.
Der Einbau des Grenzwertgebers ist entsprechend der Festlegungen in der Allgemeinen bauaufsichtlichen Zu-
lassung des betreffenden Behälters oder Behältersystems vorzunehmen und anschließend vom Fachbetrieb zu
bescheinigen. (siehe EINBAUBESCHEINIGUNG)
Ist die Füllleitung länger als 20 m, so ist das Einstellmaß X abweichend von den Tabellen dieser Anleitung
•
nach den besonderen Verhältnissen zu bestimmen. Gegebenenfalls ist beim Behälterhersteller unter Anga-
be der besonderen Behälterform und -größe sowie Länge der Füllleitung Rücksprache zu nehmen.
Kriterium hierfür ist die Nachlaufmenge in der Füllleitung, die nicht zu einem Überschreiten des maximal zu-
•
lässigen Füllvolumens führen darf. Zulässige Füllvolumen siehe HEFT 1.
Die Sonde bzw. das Sondenrohr des Grenzwertgebers darf unter keinen Umständen gekürzt werden.
•
Die Sonde des Grenzwertgebers ist höhenverstellbar.
•
Der Einbau in ein Schutz- oder Peilrohr ist nicht zulässig!
•
Der Grenzwertgeber ist grundsätzlich in vertikaler Lage zu installieren.
•
Das Betriebsmedium darf keine chemische oder korrosive Wirkung auf die Sonde haben.
•
BESTIMMUNGSGEMÄSSE VERWENDUNG IN EXPLOSIONSGEFÄHRDETEN
BEREICHEN
Kann die Bildung einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre nicht ausgeschlossen wer-
den, sind die erforderlichen Schutzmaßnahmen nach der Betriebssicherheitsverordnung durch-
zuführen. Es besteht die Pflicht, die Wahrscheinlichkeit explosionsfähiger Atmosphäre, das Vor-
handensein von Zündquellen und mögliche Auswirkungen von Explosionen zu beurteilen und
danach die explosionsgefährdeten Bereiche in Zonen einzuteilen und Maßnahmen zu treffen.
Der Grenzwertgeber Typ GWS entspricht den Anforderungen für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungs-
gemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen nach der Richtlinie 94/9/EG. Außerdem sind weitere
technische und organisatorische Maßnahmen nach Anhang 4 der BetrSichV zu treffen. Daneben ist nach § 6
BetrSichV ein Explosionsschutzdokument zu erstellen.
Einbau zulässig in
Grenzwertgeber
Sondenrohr 1 mit Fühler 3
C:\Dokumente und Einstellungen\Beckeu\Lokale Einstellungen\Temporary Internet Files\OLK5D\1538261_GWS_Heft2_A5.doc
(als Teil einer Sicherung gegen Überfüllen)
Nr.
0123
Seite:
INHALT
1
FUNKTIONSKONTROLLE
WARTUNG
1
INSTANDSETZUNG
2
TABELLEN
2
BILD 6: GRENZWERTGEBER-AUSFÜHRUNGEN
3
BILD 7 VERBINDUNGSLEITUNG BEI GWG-
3
AUSFÜHRUNG II
3
EINBAUBESCHEINIGUNG DES FACHBETRIEBES
Ex-Zone
1
0
EX5 03 02 18968 006X
II 1G EEx ia IIC T4
Z-65.17-226
02/PTB Nr. III B/S 1550 (Typ 080-40/41/42)
02/PTB Nr. III B/S 1896 (Typ 081-41/42)
EEx ia IIC T4
Zündschutzart
Ausgabe 01.2004
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