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Tempo-100-Tauglichkeit - FENDT CARAVAN Bedienungsanleitung

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3.8 Tempo-100-Tauglichkeit

03-8
1. Ihr Fendt Caravan ist technisch für eine
Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h ausge-
legt. Diese Geschwindigkeit darf in keinem
Fall überschritten werden!
2. Beachten Sie die zulässigen Höchstgeschwin-
digkeiten für Kombinationen in Ihrem jewei-
ligen Reiseland!
3. In Deutschland wurde zum 22. Oktober
2005 die Straßenverkehrs-Ordnung [StVO]
geändert. Ihr Caravan ist bereits ab Werk auf
Tempo 100 vorbereitet, was entsprechend in
den Zulassungsdokumenten des Caravans
eingetragen ist. Die Tempo-100-Plakette wird
durch die Straßenverkehrsbehörde auf Antrag
bei der Erstzulassung vergeben und hinten am
Caravan angebracht.
4. Beachten Sie unbedingt folgende Punkte,
denn Sie sind für deren Einhaltung verant-
wortlich. Bei Nichteinhaltung beträgt die
Höchstgeschwindigkeit höchstens 80 km/h!
a) Das Zugfahrzeug muss mit ABS/ABV
ausgerüstet sein und darf 3,5 t
Gesamtmasse nicht überschreiten.
b) Der Caravan muss mit hydraulischen
Schwingungsdämpfern (Stoßdämpfern)
ausgerüstet sein, was bei Ihrem neuen
Fendt Caravan selbstverständlich der Fall
ist.
c) Die Reifen des Caravans müssen jünger als
sechs Jahre und mindestens mit der
Geschwindigkeitskategorie L (= 120 km/h)
gekennzeichnet sein.
d) Der Caravan muss mit einer Stabilisie-
rungseinrichtung gemäß ISO 11555-1
ausgestattet sein
Die zulässige Gesamtmasse des
Caravans darf die Masse des Zugfahr-
zeugs im fahrbereiten Zustand nicht
überschreiten.

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