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Entsorgung; Übertragung/Verkauf An Einen Neuen Besitzer - Van Raam OPair Gebrauchsanweisung

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Entsorgung

Wenn Sie Ihr Rollstuhlrad entsorgen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihren Händler. Sie
können sich auch an Ihr örtliches Abfallverwertungsunternehmen wenden. Dieses wird
dafür sorgen, dass der Rollstuhlrad gemäß den Vorschriften Ihres Wohnortes entsorgt
wird.
Recyceln des Akkus
Wenn Ihr Akku defekt ist oder Sie ihn nicht mehr verwenden, müssen Sie ihn recyceln
lassen. Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Händler auf, dieser ist für die Erfüllung der
Recycling-Pflicht zuständig. Informieren Sie sich über die Bedingungen oder die geltenden
Recycling-Vorschriften Ihres Wohnortes/Landes.
Übertragung/Verkauf an einen neuen Besitzer
Die Garantie erstreckt sich auf alle Mängel am Produkt, von denen erwiesen ist, dass sie
auf einem Material- oder Herstellungsfehler beruhen.
Wir geben fünf Jahre Garantie auf den Rahmen und die Vordergabel. Für alle Zubehörteile
und anderen Bauteile (ausgenommen Verschleißteile) gilt die gesetzlich vorgeschriebene
Garantiezeit von zwei Jahren. Die Garantie gilt nur bei normaler Verwendung und Wartung
des Rollstuhlrad gemäß dieser Gebrauchsanweisung.
Beachten Sie:
Sowohl die Garantie als auch die Produkthaftung im Allgemeinen verfallen, wenn die
Anleitungen in dieser Gebrauchsanweisung nicht befolgt wurden, wenn unsachgemäße
Wartungsarbeiten durchgeführt wurden oder wenn technische Änderungen oder
Ergänzungen an dem Rollstuhlrad mit nicht-original Van Raam Teilen und ohne
Zustimmung von Van Raam vorgenommen wurden. Außerdem verfällt bei Änderungen
durch Dritte die ursprüngliche CE-Erklärung für der Rollstuhlrad. Das Fehlen einer CE-
Erklärung kann beim Versichern Ihres Rollstuhlrad oder bei etwaigen Schadens- oder
Haftungsfällen zu Problemen führen.
Version 21.01
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