GENERALSCAN ELECTRONICS | Heinsberg
24. Batterie Recycling
Die EPA (Environmental Protection Administration) schreibt vor, dass
Trockenbatterien produzierende oder importierende Unternehmen
gemäß Artikel 15 des Abfallgesetzes verpflichtet sind, bei allen
Produkten, die verkauft, verschenkt oder vermarktet werden, ein Recyclingzeichen auf den
Batterien anzugeben. Wenden Sie sich für die ordnungsgemäße Entsorgung von Batterien an
einen qualifizierten taiwanesischen Recycler.
Beachten Sie auch alle lokal geltenden Vorschriften zum Batterie-Recycling.
WARNHINWEIS:
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Es besteht Explosionsgefahr, wenn die Batterie durch einen falschen Typ ersetzt wird.
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Entsorgen Sie die Batterien vorschriftsgemäß.
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Verwenden Sie ausschließlich von GENERALSCAN zertifizierte Batterien.
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