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Pflichten des Betreibers
Sicherheitsbewusstes Arbeiten
• Gerät nur in technisch einwandfreiem Zustand sowie bestimmungsgemäß, sicherheits- und
gefahrenbewusst unter Beachtung dieser Anleitung betreiben.
• Einhaltung und Überwachung sicherstellen:
- bestimmungsgemäße Verwendung
- gesetzliche oder sonstige Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften
- Sicherheitsbestimmungen im Umgang mit gefährlichen Stoffen
- geltende Normen und Richtlinien des jeweiligen Betreiberlandes
• Schutzausrüstung zur Verfügung stellen.
Personalqualifikation
• Dieses Gerät darf nicht von Kindern oder Schwangeren benutzt werden. Es kann benutzt werden
von Personen mit verringerten physischen, sensorischen oder mentalen Fähigkeiten oder Mangel
an Erfahrung und Wissen, wenn sie beaufsichtigt oder bezüglich des sicheren Gebrauchs des
Gerätes unterwiesen wurden und die daraus resultierenden Gefahren verstehen. Reinigung und
Benutzerwartung dürfen nicht von Kindern durchgeführt werden.
• Sicherstellen, dass mit Tätigkeiten am Gerät beauftragtes Personal vor Arbeitsbeginn diese
Anleitung und alle mitgeltenden Dokumente gelesen und verstanden hat, insbesondere Sicherheits-,
Wartungs- und Instandsetzungsinformationen.
• Verantwortungen, Zuständigkeiten und Überwachung des Personals regeln.
• Alle Arbeiten nur von technischem Fachpersonal durchführen lassen:
- Montage-, Instandsetzungs-, Wartungsarbeiten
• Zu schulendes Personal nur unter Aufsicht von technischem Fachpersonal Arbeiten am Gerät
durchführen lassen.
Gewährleistung
• Während der Gewährleistung vor Umbau-, Instandsetzungsarbeiten oder Veränderungen die
Zustimmung des Herstellers einholen.
• Ausschließlich Originalteile verwenden.
Pflichten des Personals
• Hinweise auf dem Gerät beachten und lesbar halten.
• Wenn notwendig, Schutzausrüstung verwenden.
• Bei allen Montage- und Wartungsarbeiten Gerät spannungsfrei schalten.
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