Zur Durchführung der Vorort-Reparatur bzw. des Vorort-Austauschs muss von Ihrer Seite Fol-
gendes sichergestellt werden:
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Mitarbeitern des Garantiegebers, die zu vorgenanntem Zweck bei Ihnen eintreffen, soll
uneingeschränkter, sicherer und unverzüglicher Zugang zu den Geräten gewährt werden.
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Telekommunikationseinrichtungen, die von diesen Mitarbeitern zur ordnungsgemäßen
Ausführung Ihres Auftrages, für Test- und Diagnosezwecke sowie zur Fehlerbehebung be-
nötigt werden, müssen von Ihnen auf eigene Kosten zur Verfügung gestellt werden.
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Sie sind für die Wiederherstellung der eigenen Anwendungssoftware nach der Inan-
spruchnahme der Dienstleistungen durch den Garantiegeber selbst verantwortlich.
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Sie sind für die Konfiguration und Verbindung ggf. vorhandener, externer Geräte nach der
Inanspruchnahme der Dienstleistung durch den Garantiegeber selbst verantwortlich.
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Der kostenfreie Storno-Zeitraum für die Vorort-Reparatur bzw. den Vorort-Austausch be-
trägt mind. 48 Stunden, danach müssen die uns durch den verspäteten oder nicht erfolg-
ten Storno entstandenen Kosten in Rechnung gestellt werden.
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