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Beschreibung Faltbarer Elektrorollstuhl; Bestimmungsgemäße Verwendung - immer-mobil 140 Original-Gebrauchsanweisung

Faltbarer elektro-rollstuhl
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2.

Beschreibung faltbarer Elektrorollstuhl

Die vorliegende Gebrauchsanweisung beschreibt den faltbaren, Elektrorollstuhl der Marke
immer-mobil, Modell 140 und Modell 110.
2.1.
Bestimmungsgemäße Verwendung
Der faltbare Elektro-Rollstuhl dient zur Beförderung gehbehinderter oder gehunfähiger
Personen auf befestigten Untergründen entsprechend der Anwendungsgrenzen im Kapitel
„Technische Daten". Das Modell 140 ist als Mobilitätsgerät der Klasse B für Innen-und
Außenbereich gemäß EN 12184 eingestuft. Für Nachtfahrten im öffentlichen Straßenverkehr
muss der Nutzer eine STVO zugelassene Beleuchtung montieren. Das Modell 110 ist als
Mobilitätsgerät der Klasse A für Innenbereich gemäß EN 12184 eingestuft.
2.1.1.
Nutzer müssen die geistige, körperliche und feinmotorische Eignung haben, um am
Straßenverkehr teilzunehmen. Bei der Benutzung durch Minderjährige und/oder geistig
Behinderte ist es Aufgabe der Aufsichtspersonen die nötige Eignung zu beurteilen. Von
Personen die diese Eignung nicht haben, darf der elektrische Rollstuhl nicht bedient
werden.
2.1.2.
Der immer-mobil ist für den Wiedereinsatz bei weiteren Personen geeignet, wenn vor
jedem Wiedereinsatz die Reinigung und Desinfektion sowie die jährliche Wartung und
Inspektion gemäß Gebrauchsanweisung durchgeführt werden.
Letzte Aktualisierung 17.08.2020
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Diese Anleitung auch für:

110

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