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Verpflichtung Des Betreibers - INTILION scalebloc 0.5C Betriebsanleitung

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2.9

Verpflichtung des Betreibers

Der Batteriespeicher wird im gewerblichen Bereich eingesetzt. Der Betreiber des
Batteriespeichers unterliegt daher den gesetzlichen Pflichten zur Arbeitssicherheit.
Neben den Sicherheitshinweisen in dieser Betriebsanleitung müssen die für den Einsatz-
bereich des Batteriespeichers gültigen Sicherheits-, Unfallverhütungs- und Umweltschutz-
vorschriften eingehalten werden. Dabei gilt insbesondere:
Der Betreiber muss sicherstellen, dass der Batteriespeicher nur bestimmungsgemäß
verwendet wird (siehe „2.1 Bestimmungsgemäße Verwendung").
Der Betreiber muss bei Outdoor- und Indoor-Batteriespeichern Fluchtwege vorsehen
und kennzeichnen. Außerdem muss der Betreiber dafür sorgen, dass die Fluchtwege
ständig freigehalten werden.
Der Betreiber muss die Betriebsanleitung stets im leserlichen Zustand und vollständig
am Einsatzort des Batteriespeichers zur Verfügung stellen.
Der Betreiber muss die Zuständigkeiten für Installation, Inbetriebnahme, Bedienung,
Wartung, Reinigung, Außerbetriebnahme und Demontage eindeutig regeln und
festlegen.
Der Betreiber darf nur Personen an dem Batteriespeicher arbeiten lassen, welche das
gesetzlich zulässige Mindestalter vollendet haben.
Der Betreiber darf nur ausreichend qualifiziertes und unterwiesenes Personal an dem
Batteriespeicher arbeiten lassen.
Der Betreiber muss dafür sorgen, dass alle Mitarbeiter, die mit dem Batteriespeicher
umgehen, die Betriebsanleitung gelesen und verstanden haben.
Darüber hinaus muss er das Personal in regelmäßigen Abständen nachweislich
schulen und über die Gefahren informieren.
Der Betreiber muss dem Personal die persönliche Schutzausrüstung bereitstellen und
dafür Sorge tragen, dass diese auch benutzt wird.
Der Betreiber muss sicherstellen, dass keine Personen an dem Batteriespeicher
arbeiten, deren Reaktionsfähigkeit durch Drogen, Alkohol, Medikamente oder
ähnliches beeinträchtigt ist.
Der Betreiber hat darauf zu achten, dass alle Mitarbeiter, die mit dem Batteriespeicher
umgehen, ausreichende Erholungspausen einlegen, um Ermüdungserscheinungen
und Konzentrationsmangel im Umgang mit dem Batteriespeicher weitestgehend
ausschließen zu können.
Weiterhin ist der Betreiber dafür verantwortlich, dass der Batteriespeicher stets in
technisch einwandfreiem Zustand ist. Daher gilt Folgendes:
Der Betreiber muss dafür sorgen, dass die in dieser Betriebsanleitung beschriebenen
Wartungsintervalle eingehalten werden.
Der Betreiber muss alle Sicherheitseinrichtungen regelmäßig auf Funktionsfähigkeit
und Vollständigkeit überprüfen lassen.
Der Betreiber muss regelmäßig kontrollieren, dass alle an dem Batteriespeicher
angebrachten Sicherheits- und Warnhinweise gut lesbar sind und dauerhaft an dem
Batteriespeicher verbleiben.
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2 Sicherheit
2.9 Verpflichtung des Betreibers
INTILION GmbH

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