Konformitätserklärung (CE)
Bei bestimmungsgemäßer Verwendung entspricht das
Produkt den grundlegenden Anforderungen und den weiteren
entsprechenden Vorgaben des §3 der Richtlinie 1999/5/EG.
EU-Umweltvorschriften
Elektrogeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlichen Behörde oder Ihrem
Händler nach der richtigen Recycling-Abgabestelle.
Tornesch 01.11.2019
Thomas Tyll
Head of Category Management Europe
Martin Burmeister
Safety and Environmental Engineer