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Gewährleistungs- Garantieanspruch - Royal Enfield Bullet EFI 500 Bedienungsanleitung

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GEWÄHRLEISTUNGS- GARANTIEANSPRUCH
Royal Enfield garantiert, dass die Motorräder bei herkömmlichen Gebrauch unter den folgenden Bedingungen frei von
Herstellungs- und Materialfehlern sind.
1. Die Gewährleistung ist bis zum Ablauf eines Zeitraumes von 24 Monaten ab Verkaufsdatum an den ersten Kunden in
Kraft und für nachfolgende Besitzer für die Differenz des verbleibenden Zeitraumes bis zum Ablauf eines Zeitraumes
von 24 Monaten ab dem Verkaufsdatum des ersten Kunden oder der Erstzulassung in Kraft.
2. Damit die Gewährleistung wirksam bleibt, ist es eine Voraussetzung, dass die Wartungsintervalle, die Royal En-
field in diesem Wartungshandbuch vorschreibt, eingehalten werden, und ggf. Gewährleistungsreparaturen auss-
chließlich von einem Vertragshändler oder einer Vertragswerkstätte ausgeführt werden.
3. Eine Aufzeichnung aller Inspektionen und Wartungsarbeiten, die durchgeführt wurden, zusammen mit dem Nach-
weis, dass sie Inspektionen eingehalten wurden, müssen beim Vertragshändler ODER in der Vertragswerkstatt
verifiziert werden, bevor Garantiearbeiten ausgeführt werden können.
4. Ein Eigentumsnachweis in Form einer Kaufregistrierung ODER einer Motorrad-Einkaufsrechung, auf der die Mo-
tor- und Fahrgestellnummern deutlich zu sehen sind, müssen in der Vertragswerkstatt ODER dem Vertragshändler
vorgelegt werden.
5. Im Verlauf der Garantiezeit, beschränkt sich Royal Enfields Verpflichtung zur kostenlosen Reparatur oder Aus-
tausch auf solche Teile, die nach Prüfung nach Ansicht von Royal Enfield und/oder ihren Vertragshändlern als
defekt betrachtet werden. Solche defekten Teile, die ersetzt wurde, gehen in das Eigentum von Royal Enfield über.
6. Kosten für Verbrauchsmaterial wie Kraftstoff, Öle usw., Arbeit, Versandkosten für Ersatzteile werden dem Kunden
berechnet.
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