Sicherheitshinweise
2.14 Gefahrenbereiche
Um die Maschine entsteht im Arbeitsbetrieb ein Gefahrenbereich. Damit keine Personen in den
Gefahrenbereich gelangen muss der Mindestsicherheitsabstand eingehalten werden.
Wenn dieser Sicherheitsabstand nicht eingehalten wird können Unfälle mit Personenschäden entstehen.
Maschine erst einschalten, wenn sich keine Personen innerhalb des Sicherheitsabstands
aufhalten.
Wenn Personen sich in den Gefahrenbereich begeben, den Arbeitsbetrieb einstellen.
Sicherheitsabstand beträgt mindestens:
Aufenthaltsbereich
Bedienpersonal
Von der Betontankstelle muss allseitig ein Sicherheitsabstand von
mindestens 1,0 m
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Aufenthaltsbereich
Kunde
Abb. 6 Gefahrenbereich Bsp.
eingehalten werden.
Gefahrenbereich
Fahrbereich - Bunkerbefüllung