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Entsorgung

11 Entsorgung
11.1 Entsorgung
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Die Entsorgung des Gerätes ist Sache des Betreibers. Das Gerät kann
• frei Haus und verzollt an den Hersteller zur Entsorgung geliefert werden.
• einem konzessionierten privaten oder öffentlichen Sammelunternehmen über-
geben werden.
• selbst fachgerecht in dessen Bestandteile zerlegt und diese wiederverwertet
oder vorschriftsgemäss entsorget werden.
Bei Selbstentsorgung sind die Entsorgungsvorschriften länderspezifisch geregelt und
in den entsprechenden Gesetzen und Verordnungen festgehalten. Diese Verhaltens-
regeln sind bei den zuständigen Behörden einzuholen.
In diesem Sinne sind Abfälle zu verwerten oder zu beseitigen,...
• ohne die menschliche Gesundheit zu gefährden
• ohne Verfahren oder Methoden zu verwenden, welche die Umwelt, insbeson-
dere Wasser, Luft, Boden, Tier- und Pflanzenwelt, schädigen
• ohne dass Geräusch- oder Geruchsbelästigungen entstehen
• ohne die Umgebung oder das Landschaftsbild zu beeinträchtigen.
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