Kindersicherung
Die eingebaute Kindersicherung besteht darin, dass beide Steckerkontakte gleichzeitig eingesteckt
werden müssen. Versucht man nur einen Steckerkontakt bzw. einen anderen Gegenstand
einzustecken, ist die Buchse verriegelt.
Funkreichweite
Die Reichweite der Funkübertragung ist von vielen Faktoren abhängig. Im Idealfall sind bei freier Sicht
zwischen Messstelle und Empfänger bis zu 30 m erreichbar. In geschlossenen Gebäuden reduziert
sich die Reichweite auf ca. 15 m.
Die angegebenen Reichweiten können allerdings nicht garantiert werden, da die örtlichen
Gegebenheiten am Aufstellungsort einen negativen Einfluss haben können.
Folgende Einflüsse können zu einer Verschlechterung der Reichweite führen:
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Hochfrequenzstörungen jeglicher Art
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Leitende Metallteile im Nahbereich der Geräte bzw. in der Nähe der Funkstrecke, z.B.
Heizkörper, beschichtete Fenster (z.B. Energiesparfenster), Spiegel, elektrische Leitungen,
Türzargen aus Metall, usw.
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Stahlbetondecken und Wandisolierungen mit Metallbeschichtung.
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Breitbandstörungen im städtischen Bereich, die den Signal-Rauschabstand beeinflussen.
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Amateurfunker
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Andere drahtlose Geräte auf der gleichen oder einer benachbarten Frequenz
•
Elektromotoren oder Trafos (z.B. für Halogen-Lampen)
•
Einstrahlungen durch schlecht abgeschirmte elektrische Geräte (z.B. PC´s mit „Sichtfenster")
Im Normalfall sollte bei einer Montage in einem Einfamilienhaus ein einwandfreier Funkbetrieb
ohne Probleme möglich sein.
Wartung und Entsorgung
ACHTUNG!
Vor dem Reinigungsvorgang muss die Messstelle unbedingt aus der Steckdose gezogen und
das angeschlossene Gerät ausgesteckt werden!
Bis auf eine gelegentliche Reinigung ist das Gerät wartungsfrei. Zur Reinigung des
Messgerätes verwenden Sie ein sauberes, fusselfreies, antistatisches und trockenes
Reinigungstuch.
Verwenden
lösungsmittelhaltigen Reinigungsmittel. Überprüfen Sie regelmäßig die technische
Sicherheit des Gerätes auf Beschädigungen des Gehäuses. Entsorgen Sie das
unbrauchbar gewordene Gerät gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften.
Entsorgung von gebrauchten Batterien!
Als Endverbraucher sind Sie gesetzlich (Batteriegesetz) zur Rückgabe aller gebrauchten Batterien
und Akkus verpflichtet. Eine Entsorgung über den Hausmüll ist untersagt!
Schadstoffhaltige Batterien/Akkus sind mit nebenstehenden Symbolen gekennzeichnet,
die auf das Verbot der Entsorgung über den Hausmüll hinweisen. Die Bezeichnungen für
das ausschlaggebende Schwermetall sind: Cd = Cadmium, Hg = Quecksilber, Pb = Blei.
Ihre verbrauchten Batterien/Akkus können Sie unentgeltlich bei den Sammelstellen Ihrer
Gemeinde, Ihrem Fachhändler oder überall dort abgeben, wo Batterien/Akkus verkauft
werden!
Sie erfüllen damit die gesetzlichen Verpflichtungen und leisten Ihren Beitrag zum
Umweltschutz!
Sie
keine
scheuernden,
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chemischen
und
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