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VU Smart Linux TV Player Bedienungsanleitung Seite 84

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der Paragraphen 1 und 2 erfolgen muss; oder
b) Sie liefern das Programm zusammen mit dem mindestens drei Jahre lang gültigen schriftlichen Angebot
aus, jedem Dritten eine vollständige maschinenlesbare Kopie des jeweiligen Quellcodes zur Verfügung
zu stellen – zu nicht höheren Kosten als denen, die durch die Anfertigung der Kopie(n) anfallen –, wobei
der Quellcode nach den Bedingungen der Paragraphen 1 und 2 auf einem für den Datenaustausch übli
chen Medium weitergegeben wird; oder
c) Sie liefern das Programm zusammen mit dem schriftlichen Angebot der Zurverfügungstellung des Quell
codes aus, das Sie selbst erhalten haben.
(Diese Alternative ist nur für die nicht gewerbliche Verbreitung zulässig und nur dann, wenn Sie das Pro-
gramm als Objektcode oder in ausführbarer Form mit einem entsprechenden Angebot gemäß Absatz b
erhalten haben.)
Unter dem Quellcode eines Werkes wird diejenige Form des Werkes verstanden, die für Bearbeitungen
vorzugsweise verwendet wird. Für ein ausführbares Programm bezeichnet der Begriff "kompletter Quell-
code" den Quellcode aller im Programm enthaltenen Module einschließlich aller zugehörigen Schnittstel-
len-Definitionsdateien sowie der zur Kompilierung und Installation verwendeten Skripte. Als besondere
Ausnahme jedoch braucht der verteilte Quellcode nichts von dem zu enthalten, was üblicherweise (ent-
weder als Quelltext oder in binärer Form) zusammen mit den Hauptkomponenten des Betriebssystems,
unter dem das Programm ausgeführt wird, (Compiler, Kernel usw.) geliefert wird, es sei denn, diese Kom-
ponente selbst gehört zum ausführbaren Programm.
Wenn die Verbreitung eines ausführbaren Programms oder von Objektcode durch Gewährung von Ko-
pierzugriff auf eine dafür vorgesehene Stelle erfolgt, so gilt die Gewährung eines gleichwertigen Zugriffs
auf den Quellcode als Verbreitung des Quellcodes, auch wenn es für Dritte nicht zwingend erforderlich
ist, den Quellcode zusammen mit dem Objektcode zu kopieren.
4. Sie dürfen das Programm nicht vervielfältigen, verändern, weiter lizenzieren oder verbreiten, sofern dies
nicht durch diese Lizenz ausdrücklich gestattet ist. Jeder anderweitige Versuch der Vervielfältigung, Bearbei-
tung, Weiterlizenzierung und Verbreitung ist nichtig und bewirkt automatisch das Erlöschen Ihrer Rechte aus
dieser Lizenz. Jedoch erlöschen nicht die Lizenzen Dritter, die von Ihnen Kopien oder Rechte nach dieser
Lizenz erhalten haben, solange diese die Lizenzen in vollem Umfang anerkennen und befolgen.
5. Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, da Sie sie nicht unterzeichnet haben. Jedoch erhal-
ten Sie anderweitig keine Erlaubnis, das Programm oder davon abgeleitete Werke zu verändern oder zu ver-
breiten. Diese Handlungen sind gesetzlich verboten, wenn Sie diese Lizenz nicht anerkennen. Indem Sie das
Programm (oder ein darauf basierendes Werk) verändern oder verbreiten, erklären Sie Ihr Einverständnis mit
dieser Lizenz und mit all ihren Bedingungen bezüglich der Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung des
Programms oder eines darauf basierenden Werkes.
6. Jedes Mal, wenn Sie das Programm (oder ein auf dem Programm basierendes Werk) weitergeben, erhält
der Empfänger automatisch vom ursprünglichen Lizenzgeber die Lizenz, das Programm entsprechend den
hier festgelegten Bestimmungen zu vervielfältigen, zu verbreiten und/oder zu verändern. Sie dürfen keine
weiteren Einschränkungen der Durchsetzung der hierin zugestandenen Rechte des Empfängers vornehmen.
Sie sind nicht dafür verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.
7. Sollten Ihnen infolge eines Gerichtsurteils, des Vorwurfs einer Patentverletzung oder aus einem anderen
Grunde als einer Patentangelegenheit (durch Gerichtsbeschluss, Vergleich oder anderweitig) Bedingun-
gen auferlegt werden, die den Bedingungen dieser Lizenz widersprechen, so befreien Sie diese Umstände
nicht von der Einhaltung der Bestimmungen dieser Lizenz. Ist es Ihnen nicht möglich, das Programm unter
gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen aus dieser Lizenz und Ihrer anderweitigen Verpflichtungen zu
verbreiten, dann dürfen Sie das Programm infolgedessen überhaupt nicht verbreiten. Wenn zum Beispiel ein
Patent nicht die gebührenfreie Weiterverbreitung des Programms durch diejenigen erlaubt, die Kopien des
Programms direkt oder indirekt von Ihnen erhalten haben, dann besteht die einzige Möglichkeit, sowohl das
Patentrecht als auch diese Lizenz zu befolgen, darin, ganz auf die Verbreitung des Programms zu verzichten.
Sollte sich ein Teil dieses Paragraphen als ungültig oder unter bestimmten Umständen als nicht durchsetzbar
erweisen, so ist die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Paragraphen hiervon nicht betroffen; ande-
renfalls soll dieser Paragraph als Ganzes gelten.
Zweck dieses Paragraphen ist nicht, Sie zur Verletzung von Patenten oder anderen Eigentumsrechten anzu-
stiften oder die Gültigkeit solcher Ansprüche zu bestreiten; dieser Paragraph hat einzig und allein den Zweck,
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