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Pflichten Des Betreibers - Reich Kupplungen ARCUSAFLEX AC F2 Serie Originalbetriebsanleitung

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Sicherheit

Pflichten des Betreibers

Der Betreiber der Kupplung ist durch Gesetze oder Bestimmungen zum Erstellen
von Anweisungen verpflichtet, die einen gefahrlosen Betrieb sichern.
Der Betreiber muss eine „verantwortliche Person" festlegen. Nur diese Person darf
Arbeitsfreigaben für Arbeiten an und mit der Kupplung erteilen. Arbeiten an der hier
beschriebenen Kupplung dürfen nur durchgeführt werden, wenn eine schriftliche
Arbeitsfreigabe der verantwortlichen Person vorliegt.
Der Betreiber der Kupplung muss sicherstellen, dass nur qualifiziertes und
autorisiertes Personal folgende Tätigkeiten an und mit der Kupplung vornimmt:
− Transportieren
− Lagern
− Montieren
− In Betrieb nehmen
− Betreiben
− Außer Betrieb nehmen
− Reinigen
− Warten
− Entsorgen.
Es dürfen keine Personen an und mit der Kupplung arbeiten deren
Reaktionsfähigkeit z. B. durch Alkohol, Medikamente, Drogen oder dergleichen
beeinträchtigt ist.
Der Betreiber der Kupplung muss das an der Kupplung tätige Personal in folgenden
Bereichen regelmäßig schulen:
− Verwenden der persönlichen Schutzausrüstung
− sicherheitsgerechtes Arbeiten
− geltende Unfallverhütungsvorschriften
− Gefahren, die von der Kupplung im Betrieb ausgehen können
− Verhalten im Notfall
− Erste Hilfe Maßnahmen.
Der Betreiber muss sicherstellen, dass die geltenden landesspezifischen Gesetze
und Richtlinien, z. B. Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutzvorschriften,
eingehalten werden.
Der Betreiber muss sicherstellen, dass zu schulendes, anzulernendes,
einzuweisendes oder im Rahmen einer Ausbildung befindliches Personal nur unter
ständiger Aufsicht einer erfahrenen Fachkraft an und mit der Kupplung tätig wird.
Der Betreiber muss sicherstellen, dass die Kupplung mit einer ausreichend
dimensionierten trennenden Schutzeinrichtung, die dem Bersten einer Kupplung
standhält eingehaust wird. Sie muss eine ausreichende Belüftung der Kupplung
zulassen, siehe Seite 48.
Vor der Inbetriebnahme der Kupplung muss der Betreiber oder eine durch den
Betreiber autorisierte Person folgende Punkte sicherstellen:
− Die bestimmungsgemäße Verwendung der Kupplung muss gegeben sein.
− Schutzeinrichtungen müssen ordnungsgemäß installiert und funktionsfähig sein.
− Alle Sicherheitsbestimmungen müssen eingehalten sein.
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