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Hinweis Zur Entsorgung Von Altbatterien; Informationen Zu Elektro- Und Elektronik(Alt)Geräten - Leuchtie Plus Easy Charge Bedienungsanleitung

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Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien

Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Bat-
terien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer)
1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Sie sind zur Rückgabe von Altbatterien
gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Sie können
Altbatterien an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als
Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahme-
verpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen
oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art können Sie daher entweder ausreichend frankiert an
uns zurücksenden (trends and more GmbH, Hammerweg 123, 92637 Weiden) oder sie direkt an un-
serem Versandlager unter der im Impressum genannten Adresse unentgeltlich abgeben.
2. Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne (s. u.) ge-
kennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den
Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Mas-
seprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als
0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Sym-
bol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei
steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.
Informationen zu Elektro- und Elektronik(alt)geräten
Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/ oder Elektronikgeräte
nutzen. Bitte beachten Sie diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung
von Altgeräten sowie Ihrer eigenen Sicherheit.
1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik(alt)geräten und zur Bedeu-
tung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG
Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zu-
zuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt
werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu
sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.
Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät um-
schlossen sind, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen.
Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der
Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wie-
derverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzu-
bereiten.
Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte
erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungs-
abfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro-
und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar
und ist wie folgt ausgestaltet:

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